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    Zu BASS 12-61 Nr. 1.4

    Blockunterricht für den Ausbildungsberuf
    „Sozialversicherungsfachangestellte/
    Sozialversicherungsfachangestellter“
    für das Schuljahr 2019/2020

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
    v. 30.04.2018 - 314-6.03.02.06-1973

    Für das Schuljahr 2019/2020 wird für den Ausbildungsberuf „Sozialversicherungsfachangestellte/Sozialversicherungsfachangestellter“ folgende Zeiteinteilung für den Blockunterricht in den Berufskollegs festgelegt:

    Blockzeiten 2019/2020

     

    Oberstufe

     

     

    28.08.2019

    -

     11.10.2019

     

     

     

     

    09.12.2019

    -

    31.01.2020

     

    Mittelstufe

     

     

    28.10.2019

    -

    06.12.2019

     

     

     

     

    16.03.2020

    -

    15.05.2020

     

    Unterstufe

     

     

    03.02.2020

    -

    13.03.2020

     

     

     

     

    18.05.2020

    -

    26.06.2020

    Tabelle 1: Sozialversicherungsfachangestellte 19/20

    Die Veröffentlichung der Festlegung der Zeiten des Blockunterrichtes für die Schuljahre 2020/2021 bis 2022/2023 erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt, da diese sich noch im Abstimmungsprozess befinden.

    Wie in den vergangenen Jahren können die Bezirksregierungen in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den Blockzeiten zulassen, wenn diese im Einvernehmen mit dem dualen Partner von dem jeweiligen Berufskolleg beantragt werden.

     

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