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    Zu BASS 15-33

    Berufskolleg;
    Bildungsgänge der Berufsfachschule
    (Anlage B APO-BK) im Fachbereich Gestaltung;
    Bildungspläne zur Erprobung

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
    v. 27.07.2017 - 313-6.08.01.13-139875

    Für den Unterricht in den Bildungsgängen der Berufsfachschule (Anlage B APO-BK) im Fachbereich Gestaltung wurden im Auftrag des Ministeriums für Schule und Weiterbildung unter Steuerung der QUA-LiS NRW und unter Leitung von schulfachlichen Dezernentinnen und Dezernenten sowie unter Mitwirkung erfahrener Lehrkräfte Bildungspläne zur Erprobung erarbeitet.

    Fachbereich Gestaltung

    Heft 43110

    Bereichsspezifische Fächer im Berufsfeld Farbtechnik und Raumgestaltung

    Heft 43118

    Wirtschafts- und Betriebslehre

    Heft 43115

    Mathematik

    Heft 43112

    Englisch

    Heft 43111

    Deutsch/Kommunikation

    Heft 43113

    Evangelische Religionslehre

    Heft 43117

    Sport/Gesundheitsförderung

    Heft 43116

    Politik/Gesellschaftslehre

    Tabelle 1: Neue Bildungspläne zur Erprobung Fachbereich Gestaltung - Berufsfachschule

    Die fachbereichsspezifischen Bildungspläne, die nicht berufsfeldbezogen sind, können auch dann angewendet werden, wenn noch keine berufsfeldbezogenen Bildungspläne vorliegen. Gleichzeitig treten zum 31.07.2017 die nachfolgenden Runderlasse für das Berufsgrundschuljahr und die Bildungsgänge, die zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht zum mittleren Schulabschluss (FOR) oder zu beruflicher Grundbildung und zum mittleren Schulabschluss (FOR) führen, außer Kraft:

    Fachbereich Gestaltung

    Heft 4903

    Sport-/Gesundheitsförderung

    Heft 4301

    Deutsch

    Heft 4302

    Englisch

    Heft 4314

    Mathematik

    Heft 4911

    Evangelische Religionslehre

    Tabelle 2: Aufzuhebende Lehrpläne - Fachbereich Gestaltung

    Die Bildungspläne zur Erprobung werden zum 01.08.2017 in Kraft gesetzt.

    Die Bildungspläne werden im Bildungsportal des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht.

    Eine Bestellung über den Verlag ist nicht möglich.

     

    ABl. NRW. 07-08/2017 S. 44

     

     

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