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    Schulentwicklungsberatung

    Das Fortbildungsangebot wird auch für Berufskollegs angeboten.

    Schulentwicklungsberatung macht die Schule als System zum Gegenstand und ist ein ganzheitliches Unterstützungsangebot, insbesondere bei weitreichenden Veränderungsprozessen. Sie nutzt Verfahren systemischer Organisationsberatung und Organisationsentwicklung und stärkt eigenverantwortliche Schulen durch den Ausbau innerer Strukturen und eine Verzahnung von Organisations-, Personal-, und Unterrichtsentwicklung.

    Zu BASS 20-22 Nr. 8

    Fort- und Weiterbildung;
    Strukturen und Inhalte der Fort- und Weiterbildung für das Schulpersonal (§§ 57-60 SchulG);
    Ergänzung Anlage 4 Nummer I
    „Schulentwicklungsberatung“

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
    v. 12.07.2017 - 412-6.07.01-121519

    Bezug:

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 06.04.2014 (BASS 20-22 Nr.8); zuletzt geändert durch RdErl. v. 27.04.2017 (ABl. NRW. 06/17 S. 46)

    In der Anlage 4 des Bezugserlasses wird die Nummer I „Schulentwicklungsberatung“ wie folgt geändert:

    1. Nummer 2 4. Spiegelstrich lautet wie folgt:
    „- Mit konkreten Transformationsprozessen umgehen: z.B. Neugründung, Auslauf- und Umstrukturierungsprozesse von Schulen, Fusion von Schulen, Inklusion.“.

    2. Nummer 3 2. Spiegelstrich lautet wie folgt:
    „- Fachkonferenz- bzw. Bildungsgangarbeit professionalisieren“.

    3. Nummer 5 6. Spiegelstrich lautet wie folgt:
    „- Gesundheitsmanagement - Handlungsnotwendigkeiten z.B. aus COPSOQ, Gefährdungsbeurteilungen, Krankenstandserhebungen, BEM usw.“.

    4. Nummer 6 4. Spiegelstrich neu lautet wie folgt:
    „- Bildungsgangkonferenz“.

    Der Runderlass tritt zum 01.08.2017 in Kraft.

     

    ABl. NRW. 07-08/2017 S. 45

     

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