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    Zu BASS 10-32

    Dienstvereinbarung
    mit den Hauptpersonalräten zur Einführung,
    Nutzung, und Weiterentwicklung
    von LOGINEO NRW in Schulen in NRW

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
    v. 22.05.2017 - 411-5.01.02.02-118287

    1. Zwischen dem Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen und den Hauptpersonalräten für Lehrkräfte an Förderschulen, Grundschulen, Hauptschulen, Gesamtschulen, Gymnasien/Weiterbildungskollegs, Berufskollegs sowie dem Hauptpersonalrat Verwaltung ist gemäß § 70 Landespersonalvertretungsgesetz NRW eine Dienstvereinbarung zur Einführung, Nutzung und Weiterentwicklung von LOGINEO NRW in Schulen in NRW geschlossen worden.

    2. Der Text der Dienstvereinbarung und die dazugehörigen Anlagen sind im Bildungsportal NRW veröffentlicht.

    3. Zur Einführung, Nutzung und Weiterentwicklung von LOGINEO NRW in Realschulen wird ein Verfahren zur Mitbestimmung gemäß § 72 Absatz 3 Nummer 1-3, Nummer 5 LPVG eingeleitet.

    4. Der Runderlass tritt zum 01.08.2017 in Kraft.

     

    ABl. NRW. 06/2017 S. 39

     

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