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    Zu BASS 10-32

    Landesstelle Schulpsychologie
    und schulpsychologisches Krisenmanagement (LaSP)

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
    v. 03.05.2017 - 323-6.08.09-122350

    Aufbauend auf den bestehenden Aufgaben der Bezirksregierung Arnsberg im Bereich Schulpsychologie und schulpsychologisches Krisenmanagement und den dort konzentrierten, zugewiesenen Stellen für das Landesteam für Schulpsychologische Krisenintervention wird die Bezirksregierung Arnsberg mit der Wahrnehmung der regierungsbezirksübergreifenden Aufgaben einer Landesstelle Schulpsychologie und schulpsychologisches Krisenmanagement betraut.

    Der Erlass ergeht im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres und Kommunales.

    1. Organisatorische Anbindung

    Die Aufgaben der Landesstelle werden in dem für Schulpsychologie und schulpsychologisches Krisenmanagement zuständigen Dezernat der Abteilung 4 der Bezirksregierung Arnsberg angesiedelt. Die Leitung dieses Dezernatsbereichs wird der oder dem für das Generale Krise zuständigen Dezernentin oder Dezernenten übertragen.

    2. Auftrag und Aufgaben der Landesstelle

    2.1 Die Landesstelle unterstützt nach Maßgabe der nachfolgenden Aufgabenbeschreibung und im Rahmen der bereitgestellten Ressourcen die obere und untere Schulaufsicht, die schulpsychologischen Dienste und regionalen Schulberatungsstellen, die für das Generale Krise zuständigen Dezernentinnen und Dezernenten der Schulaufsicht bei den Bezirksregierungen sowie in Abstimmung mit der zuständigen Schulaufsicht die Beratungs- und Krisenteams der Schulen, insbesondere deren Schulleitungen und Beratungslehrkräfte mit zentralen Dienst- und Unterstützungsleistungen.

    2.2 Die Landesstelle unterstützt die Schulaufsicht bei ihrer Aufgabenwahrnehmung. Sie nimmt selbst keine unmittelbaren schulaufsichtlichen Aufgaben wahr. Sie unterstützt gleichermaßen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen im Landesdienst und im kommunalen Dienst.

    2.3 Grundlage für die Aufgabenwahrnehmung sind u.a.:

    - der Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen zu „Aufgaben, Laufbahn, Einstellungsvoraussetzungen und Eingruppierungen von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen“ vom 08.01.2007 (BASS 21-01 Nr. 15),

    - die zwischen Ministerium für Schule und Weiterbildung, Kommunalen Spitzenverbänden und Unfallkasse Nordrhein-Westfalen vereinbarten „Empfehlungen zu Strukturen, Aufgaben und Verfahrensweisen des Schulpsychologischen Krisenmanagements in Schulen in Nordrhein-Westfalen“ vom 01.08.2014 sowie

    - der Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung „Information über schulrelevante Schadensereignisse, Gefahrenlagen und sonstige bedeutsame Vorfälle“ vom 26.06.2015.

    Die Aufgabenwahrnehmung bezieht sich flexibel und nach den jeweiligen Anforderungen grundsätzlich auf alle Handlungsfelder des schulpsychologischen Krisenmanagements, d.h. auch auf Maßnahmen zur Prävention und zur Intervention gegen Gewalt, auch gegen Lehr- und Fachkräfte in den Schulen, bei Extremismus (Rechtsextremismus, Linksextremismus, radikaler Salafismus) und sexuellem Missbrauch/sexualisierter Gewalt in der Schule.

    2.4. Im Einzelnen nimmt die Landeskoordinierungsstelle regelmäßig und vorrangig folgende Aufgaben wahr:

    2.4.1 Qualitätssicherung und Entwicklung in der Schulpsychologie und im Schulpsychologischen Krisenmanagement

    - Leitung der AG der Fachbeauftragten der fünf Bezirksregierungen für Schulpsychologie und Schulpsychologisches Krisenmanagement,

    - Organisation und Unterstützung von Supervisionsangeboten für Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sowie für Beratungs und Krisenteams von Schulen,

    - Vermittlung von Angeboten zur Aufnahme und Integration junger Geflüchteter in Schule, insbesondere im Hinblick auf den Umgang mit Traumatisierungen,

    - Vernetzung schulpsychologischer Angebote einschließlich des Schulpsychologischen Krisenmanagements bei bzw. mit internen sowie externen Kooperationspartnern,

    - Unterstützung der Schulaufsicht bei der Durchführung von Schulleitungsdienstbesprechungen, Fachtagen und weiteren dienstlichen Veranstaltungen zur Prävention von Extremismus und sexuellem Missbrauch,

    - Mitwirkung bei der Konzeption und Evaluation von Konzepten zur Fortbildung von Lehrkräften zu Beratungslehrkräften,

    - Erarbeitung von Handreichungen, insbesondere im Rahmen der Weiterentwicklung des „Notfallordners“,

    - Unterstützung der schulischen Beratungs- und Krisenteams durch Dokumentation von Material,

    - Pflege des Internetauftritts www.schulpsycholoqie.nrw.de,

    - Beobachtung und Aufbereitung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse.

    2.4.2 Aufgaben im Kontext akuter Ereignisse im Rahmen der schulpsychologischen Krisenintervention vor allem bei Großschadensereignissen

    - Leitung und Koordination von schulpsychologischen Kriseneinsätzen im Großschadensfall

    - insbesondere Aufgaben des Landesteams gemäß den vereinbarten „Empfehlungen zu Strukturen, Aufgaben und Verfahrensweisen des Schulpsychologischen Krisenmanagements in Schulen in Nordrhein-Westfalen„,

    - Vermittlung von Nachsorgeangeboten nach Einsätzen im Rahmen des schulpsychologischen Krisenmanagements.

    Aufgaben im Kontext akuter Ereignisse im Rahmen der schulpsychologischen Krisenintervention, insbesondere bei Großschadensereignissen, haben Vorrang vor anderen Aufgaben.

    3. Zusammenarbeit mit anderen Stellen

    Die Landesstelle soll mit anderen Arbeitsstellen, beispielsweise dem Landesnetzwerk gegen Rechtsextremismus, den in den Kommunen eingerichteten „Wegweiser“-Stellen, der Landeskoordinierungsstelle gegen Cybergewalt beim Schulpsychologischen Dienst der Stadt Düsseldorf, der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur/Landesinstitut für Schule und weiteren staatlichen, kommunalen und zivilgesellschaftlichen Akteuren zusammenarbeiten.

    4. Fachaufsicht, Arbeitsplanung

    4.1 Fachaufsicht

    Dienstvorgesetzte Stelle des in der Landesstelle eingesetzten Personals ist die Bezirksregierung Arnsberg. Die Fachaufsicht über die Landesstelle liegt beim Ministerium für Schule und Weiterbildung. Die Besetzung der Fachstellen erfolgt durch die Bezirksregierung Arnsberg im Einvernehmen mit dem Ministerium für Schule und Weiterbildung.

    4.2 Arbeitsplanung

    Die konkrete Arbeitsplanung wird in einem Jahresplan festgehalten.

    Der Jahresplan wird mit dem Ministerium für Schule und Weiterbildung abgestimmt. Er ist Gegenstand der Beratungen der in der Regel zwei Mal jährlich stattfindenden und vom Ministerium für Schule und Weiterbildung geleiteten Landesdezernentenkonferenz „Schulpsychologie, Schulpsychologisches Krisenmanagement, Beratung in der Schule“. Mitglieder der Landesdezernentenkonferenz sind auch Vertretungen des Ministeriums für Inneres und Kommunales und der Kommunalen Spitzenverbände.

    Unabhängig davon kann die Bezirksregierung Arnsberg unvorhergesehene Bedarfe und Einsätze, insbesondere bei akuten Krisenereignissen, über die Landesstelle erledigen lassen.

    Die Bezirksregierung Arnsberg berichtet dem Ministerium für Schule und Weiterbildung jeweils zum 01.03. eines Jahres über die Aufgabenerledigung sowie die Verwendung der bereitgestellten Mittel im jeweils vergangenen Jahr. Der Bericht wird in der jeweils nächsten Landesdezernentenkonferenz vorgestellt und beraten.

    5. Bereitstellung von Planstellen, Stellen und Sachmitteln, Haushaltsvorbehalt

    Das Ministerium für Schule und Weiterbildung stellt nach Maßgabe des Haushalts grundsätzlich verfügbare Fachstellen und Sachmittel insgesamt in folgendem Umfang bereit:

    - drei Stellen für Schulpsychologinnen und Schulpsychologen. Zu den drei bereits zur Verfügung gestellten Stellen für Schulpsychologinnen und Schulpsychologen gehören die beiden im Landesteam Schulpsychologische Krisenintervention NRW (LTfSPK) bereitgestellten Stellen,

    - drei Stellen für abgeordnete Lehrkräfte,

    - Sachmittel u.a. Fortbildungsmittel nach Maßgabe verfügbarer Haushaltsmittel.

    Die Stellen sind im Einzelplan 05 veranschlagt und werden der Bezirksregierung zur Bewirtschaftung zugewiesen.

    Ein über die bisher in diesem Aufgabenbereich eingesetzten Verwaltungskräfte hinausgehender Bedarf ist derzeit nicht ersichtlich. Sollte dieser Bedarf entstehen, wird das Ministerium für Schule und Weiterbildung auf das Ministerium für Inneres und Kommunales zugehen, damit in dem dann nächsten erreichbaren Haushalt eine entsprechende Stellenanmeldung für den Einzelplan 03 vorgenommen wird.

    Nachrichtlich:

    Darüber hinaus werden nach Maßgabe des Haushalts weitere Mittel durch die Unfallkasse NRW zur Durchführung von Schulungen von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen im Rahmen des schulpsychologischen Krisenmanagements zur Verfügung gestellt.

    6. Sonstiges

    Landesteam Schulpsychologische Krisenintervention NRW
    (LTfSPK)

    Die Bezirksregierung Arnsberg stellt die Erreichbarkeit der beiden Mitglieder des Landesteams durch geeignete Maßnahmen (Urlaubsregelungen, Rufbereitschaft entsprechend den Zeiten im Erlass „Information über schulrelevante Schadensereignisse, Gefahrenlagen und sonstige bedeutsame Vorfälle“) in eigener Verantwortung sicher.

    Organisatorische Änderungen

    Die Änderung der Dezernatsbezeichnung sowie die Anpassung des Muster-Organisationsplan erfolgt gesondert durch das Ministerium für Inneres und Kommunales.

    7. Inkrafttreten

    Der Erlass tritt sofort in Kraft.

     

    ABl. NRW. 06/2017 S. 38

     

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