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    Inkraftsetzung der curricularen Skizzen als Teil III der Bildungspläne zur Erprobung für den Fachbereich Gesundheit und Soziales:

    - Teil III: Fachlehrplan Biochemie

    - Teil III: Fachlehrplan Gesundheit

    - Teil III: Fachlehrplan Psychologie

    Erweiterung der Gültigkeitsbereiche der entsprechenden Fachlehrpläne zur Erprobung des Fachbereichs Gesundheit und Soziales

    Zu BASS 15-38

    Berufskolleg; Schulversuch;
    Überführung des Bildungsgangs
    „Berufliches Gymnasium für Gesundheit“
    in das Regelsystem (APO-BK Anlage D 17a)

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
    v. 31.01.2017 - 312-6.08.01.02-110317/17

    Mit der vierten Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg vom 10. Juli 2016 (ABl. NRW. 07-08/16 S. 67 - BASS 13-33 Nr. 1.1) ist der Schulversuchsbildungsgang „Berufliches Gymnasium für Gesundheit“ als Bildungsgang Allgemeine Hochschulreife (Gesundheit) nach Anlage D 17a des Beruflichen Gymnasiums für Gesundheit und Soziales in das Regelsystem überführt worden.

    Die im Rahmen des Schulversuchs (§ 25 SchulG - BASS 1-1) entwickelten curricularen Skizzen für das Profil bildende Leistungskursfach Gesundheit und die Grundkursfächer Biochemie und Psychologie werden hiermit für den Bildungsgang nach APO-BK Anlage D 17a gemäß § 29 Absatz 1 SchulG mit Wirkung vom 01.08.2017 zur Erprobung in Kraft gesetzt:

    Fachbereich/Fach

    Heft Nr.

    Bezeichnung

    Bildungsgänge des Beruflichen Gymnasiums nach § 2 Absatz 1 und 2 APO-BK Anlage D (D1 bis D28)

     

     

    Fachbereich Gesundheit und Soziales

     

     

    Gesundheit
    (als Profil bildendendes Leistungskursfach)

    45113

    Bildungspläne
    zur Erprobung

    Psychologie
    (als Grundkursfach)

    45114

    Bildungspläne
    zur Erprobung

    Biochemie
    (als Grundkursfach)

    45115

    Bildungspläne
    zur Erprobung

    Tabelle 1: Neue Fachlehrpläne (APO-BK Anlage D 17a)

    Sie werden unter http://www.berufsbildung.nrw.de zum Download bereitgestellt.

    Des Weiteren werden die entsprechenden Bildungspläne Teil III (Fachlehrpläne) zur Erprobung des Fachbereichs Gesundheit und Soziales jeweils in ihrem Gültigkeitsbereichen um den Bildungsgang nach Anlage D 17a erweitert. In den nachstehenden Bildungsplänen zur Erprobung wird im Gliederungspunkt 1 (Gültigkeitsbereich) jeweils in der Tabelle nach den Wörtern „gelten für folgende Bildungsgänge:“ die Zeile
    „Allgemeine Hochschulreife (Gesundheit) APO-BK Anlage D 17a“
    angefügt.

    BASS-Nr.
    15-38

    Fach

    Heft Nr.

    Bezeichnung

    Datum des Einführungserlasses
    (Fundstelle)

    Nr. 104

    Biologie
    (als weiteres
    Leistungskursfach)

    45104

    Bildungspläne
    zur Erprobung

    18.06.2007 (ABl. NRW. S. 412)

    Nr. 106

    Deutsch
    (als Grundkursfach)

    45106

    Bildungspläne
    zur Erprobung

    15.06.2008 (ABl. NRW. S. 352)

    Nr. 107

    Englisch
    (als Grundkursfach)

    45107

    Bildungspläne
    zur Erprobung

    15.06.2008 (ABl. NRW. S. 352)

    Nr. 108

    Evangelische
    Religionslehre
    (als Grundkursfach)

    45108

    Bildungspläne
    zur Erprobung

    15.06.2008 (ABl. NRW. S. 352)

    Nr. 109

    Katholische
    Religionslehre
    (als Grundkursfach)

    45109

    Bildungspläne
    zur Erprobung

    15.06.2008 (ABl. NRW. S. 352) 16.12.2008 (ABl. NRW. S. 421)

    Nr. 110

    Gesellschaftslehre
    mit Geschichte
    (als Grundkursfach)

    45110

    Bildungspläne
    zur Erprobung

    12.08.2010 (ABl. NRW. S. 470)

    Nr. 111

    Mathematik
    (als Grundkursfach)

    45111

    Bildungspläne
    zur Erprobung

    12.08.2010 (ABl. NRW. S. 470)

    Tabelle 2: Erweiterung der Gültigskeitsbereiche der Fachlehrpläne des Fachbereichs Gesundheit und Soziales (APO-BK Anlage D 17a)

    Der nachstehende Bildungsplan Teil I (Pädagogische Leitideen) zur Erprobung und der Bildungsplan Teil III (Fachlehrplan) für das Grundkursfach Sport zur Erprobung müssen nicht explizit bezüglich des Gültigkeitsbereiches um den Bildungsgang Anlage D 17a erweitert werden, da in diesen beiden Bildungsplänen keine abschließende Benennung der Gültigkeitsbereiche für die Bildungsgänge vorgenommen wurde:

    BASS-Nr.
    15-38

    Bereich/Fach

    Heft Nr.

    Bezeichnung

    Datum des Einführungserlasses (Fundstelle)

    Nr. 1

    Pädagogische
    Leitideen

    45001

    Bildungspläne
    zur Erprobung

    30.06.2006 (ABl. NRW. S. 267);
    Änderung v. 14.07.2014
    (ABl. NRW. S. 492)

    Nr. 5

    Sport

    45005

    Bildungspläne
    zur Erprobung

    30.06.2006 (ABl. NRW. S. 267);
    Änderung v. 14.07.2014
    (ABl. NRW. S. 492)

    Tabelle 3: Pädagogische Leitideen, Sport (APO-BK Anlage D 17a)

    Die obigen Bildungspläne zur Erprobung werden unter http://www.berufsbildung.nrw.de zum Download bereitgestellt.

     

    ABl. NRW. 03/2017 S. 43

     

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