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    Bergschulen

    Betriebsführerlehrgänge gelten als Aufbaubildungsgang/als Anschluss-qualifikationan einem Fachschulbildungsgang

    Zu BASS 13-33 Nr. 1.2

    Verwaltungsvorschriften
    zur Verordnung über die Ausbildung und Prüfung
    in den Bildungsgängen des Berufskollegs
    (VVzAPO-BK); Änderung

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
    v. 09.02.2017 - 311-1.25.05-135658

    Bezug:

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung v. 19.06.2000 (BASS 13-33 Nr. 1.2)

    Die Verwaltungsvorschriften zur APO-BK Anlage E werden wie folgt geändert:

    1. Die bisherige VV 1.5 zu Absatz 5 wird VV 1.5.1 zu Absatz 5.

    2. Folgende VV 1.5.2 zu Absatz 5 wird angefügt:
    „Mit der Überführung der ehemaligen Ingenieurschulen als Fachschulen im Jahr 1970 wurden nicht übernommene Bildungsgänge als Fachschulbildungsgänge fortgeführt. Seit 1978 werden an den Bergschulen geführte Betriebsführerlehrgänge als Anschlussqualifikation an einen Fachschulbildungsgang angeboten. Der Betriebsführerlehrgang entspricht mit der Zielsetzung und Struktur einem Aufbaubildungsgang.“

    Die Änderungen treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.

     

    ABl. NRW. 03/2017 S. 42

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