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    Berufliches Gymnasium und Fachoberschule Klasse 13

    Für Bildungsgänge des Beruflichen Gymnasiums und der Fachoberschule Klasse 13 sind Änderungen bezüglich der Ausweisung von Niveaustufen gemäß GeR vorgenommen worden.

    Zu BASS 13-33 Nr. 1.2

    Verwaltungsvorschriften
    zur Ausbildungs- und Prüfungsordnung
    Berufskolleg (VVzAPO-BK);
    Ausweisung der Niveaustufen des
    „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens
    für moderne Fremdsprachen“ (GeR)
    auf den Abgangs- und Abschlusszeugnissen

    RdErl. d. Ministerium für Schule und Weiterbildung
    v. 23.02.2017 - 314-6.03.01.01-95979/16

    Bezug:

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 19.06.2000
    (BASS 13-33 Nr. 1.2)

    Die Verwaltungsvorschriften zur APO-BK Anlage D werden wie folgt geändert:

    1. Die VV 13.4.6 wird wie folgt neu gefasst:

    „Auf den Abschluss- und Abgangszeugnissen (D 30, D 30 a, D 31, D 35, D 41 und D 48) wird das Referenzniveau des „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen: Lernen, Lehren, Beurteilen“ (GeR) gemäß Nummer 9.23 Erster Teil ausgewiesen.

    Die Zuordnung der erworbenen Abschlüsse zu Referenzniveaus erfolgt gemäß der nachstehenden Tabelle:

    Englisch

     

    Berufliches Gymnasium

    APO-BK Anlage

    D 1 - D 11

    D 12

    D 13 - D 28

    Möglicher Schulabschluss

    Allgemeine Hochschulreife

    Jahrgangsstufe 11

    B 1/B 2

    B 1/B 2

    B 1/B 2

    Jahrgangsstufe 12

    B 2

    B 2

    B 2

    Jahrgangsstufe 13

    B 2/C 1

    B 2/C 1

    B 2/C 1

    Jahrgangsstufe 14

     

    B 2/C 1

     

     

    Andere fortgeführte Fremdsprache

     

    Berufliches Gymnasium

    APO-BK Anlage

    D 1 - D 11

    D 12

    D 13 - D 28

    Möglicher Schulabschluss

    Allgemeine Hochschulreife

    Jahrgangsstufe 11

    B 1/B 2

    B 1/B 2

    B 1/B 2

    Jahrgangsstufe 12

    B 2

    B 2

    B 2

    Jahrgangsstufe 13

    B 2

    B 2

    B 2

    Jahrgangsstufe 14

     

    B 2

     

     

    Neu einsetzende Fremdsprache

     

    Berufliches Gymnasium

    APO-BK Anlage

    D 1 - D 28

    Möglicher Schulabschluss

    Allgemeine Hochschulreife

    Jahrgangsstufe 11

    A 2

    Jahrgangsstufe 12

    B 1

    Jahrgangsstufe 13

    B 1/B 2

    Tabelle 1: Zuordnung Abschluss zu Referenzniveau Berufliches Gymnasium

    Bei Erteilung von Unterricht in den modernen Fremdsprachen im Differenzierungsbereich entscheidet die Fachlehrkraft über die Zuordnung.“

    2. Die VV 58.3.3 wird wie folgt neu gefasst:

    „Auf den Abschluss- und Abgangszeugnissen (D 44 und D 45) wird das Referenzniveau des „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen: Lernen, Lehren, Beurteilen“ (GeR) gemäß Nummer 9.23 Erster Teil ausgewiesen.

    Die Zuordnung der erworbenen Abschlüsse zu Referenzniveaus erfolgt gemäß der nachstehenden Tabelle:

     

     

     

     

     

    Englisch

     

    Fachoberschule Klasse 13

    APO-BK Anlage

    D 29

    Möglicher Schulabschluss

    Allgemeine Hochschulreife

    Jahrgangsstufe 13

    B 2/C 1

     

    Andere fortgeführte Fremdsprache

     

    Fachoberschule Klasse 13

    APO-BK Anlage

    D 29

    Möglicher Schulabschluss

    Allgemeine Hochschulreife

    Jahrgangsstufe 13

    B 2

     

    Neu einsetzende Fremdsprache

     

    Fachoberschule Klasse 13

    APO-BK Anlage

    D 29

    Möglicher Schulabschluss

    Allgemeine Hochschulreife

    Jahrgangsstufe 13

    B 1/B 2

    Tabelle 2: Zuordnung Abschluss zu Referenzniveau Fachoberschule Klasse 13

    Darüber hinaus entscheidet bei Erteilung von Unterricht in den modernen Fremdsprachen im Differenzierungsbereich die Fachlehrkraft über die Zuordnung.“

     

    ABl. NRW. 04/2017 S. 42

     

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