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    Für Schülerinnen und Schüler, die zum Schuljahresbeginn 2016/2017 in die gymnasiale Oberstufe eintreten, werden zur Vorbereitung auf die schriftlichen Prüfungen im Abitur 2019 Vorgaben zu den unterrichtlichen Voraussetzungen erlassen.

    Zu BASS 13-32 Nr. 6

    Unterrichtliche Voraussetzungen zur Vorbereitung
    auf die schriftlichen Prüfungen
    im Abitur 2019

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
    v. 23.06.2016 - 521-6.03.15.06-99815

    Bezug:

    1. § 33 der Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (APO-GOSt - BASS 13-32 Nr. 3.1)

    2. Richtlinien und Kernlehrpläne für die Sekundarstufe II - Gymnasium/Gesamtschule in Nordrhein-Westfalen

    3. Verordnung über die Abiturprüfung für Externe (PO-Externe-A)  (BASS 19-33 Nr. 2)

    4. Verordnung über die Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler an Waldorf-Schulen (PO-Waldorf) (BASS 13-51 Nr. 1.1)

    Zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die schriftlichen Prüfungen mit zentral gestellten Aufgaben im Abitur 2019 an Gymnasien und Gesamtschulen werden Vorgaben zu den unterrichtlichen Voraussetzungen erlassen.

    Die Vorgaben stehen im Bildungsserver des Landes Nordrhein-Westfalen (www.standardsicherung.nrw.de) zum Download zur Verfügung. Zentrale Hinweise zur Umsetzung dieser Vorgaben, die sich bezogen auf die einzelnen Fächer ggf. im Kontext der Beratungen durch die Fachaufsicht der Bezirksregierungen und innerhalb der Schulen ergeben, werden kontinuierlich ebenfalls dort zugänglich gemacht.

    Gemäß VV 33.2 zu § 33 Abs. 2 APO-GOSt gelten die Vorgaben in der Regel auch für Schülerinnen und Schüler, die im Jahr 2019 die Abiturprüfung wiederholen. Sie sind von den Schulen über die sie betreffenden Änderungen rechtzeitig und aktenkundig zu informieren sowie bei der Vorbereitung auf zwischenzeitlich geänderte Schwerpunkte geeignet zu unterstützen. Die Vorbereitung auf die Abiturprüfung entsprechend den Vorgaben bleibt jedoch grundsätzlich in der Verantwortung der Schülerinnen und Schüler selbst.

    Die Vorgaben gelten für die schriftlichen Prüfungen im Rahmen der Externenprüfung und für die Abiturprüfungen an den Waldorf-Schulen in den zentralen Prüfungsfächern analog.

     

    ABl. NRW. 09/2016 S. 36

     

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