• Barrierefreiheit
    • Zur Newsletteranmeldung SCHULE NRW
    • Kontakt
    • "Social Media"-Einstellungen
    BASS
    Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW
    Logo des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen

    BASS

    Amtsblatt

    Service

    FAQ

    Suche
    Volltextsuche Inhaltsverzeichnis Stichwortverzeichnis Archiv

    Diese Seite verwendet Cookies, um die Benutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessern.

    Welche Cookies wir setzen, erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung.
    Durch Klicken auf die untenstehenden Schaltflächen können Sie entscheiden, welche Cookies Sie neben den zwingend notwendigen Cookies zulassen.

    Technische Cookies, die für die Nutzung der Seite zwingend vorhanden sein müssen. Weitere Cookies, außer den technisch notwendigen, verwenden wir nicht.
    • Drucken
    • als PDF speichern
    • als Word speichern
    • als E-Mail verschicken

    • auf Facebook teilen
    • auf LinkedIn teilen
    • auf WhatsApp teilen
    • auf X (vormals Twitter) teilen

    Entfristung der Altersteilzeitregelung

    Mit Gesetz vom 17. Dezember 2015 wurde die gesetzliche Befristung der Altersteilzeitregelung aufgehoben (GV. NRW. S. 938). Die bisher im ATZ-Runderlass enthaltene Befristung bis Ende 2015 wird daher ebenfalls gestrichen, so dass die Regelung zur Altersteilzeit für Lehrkräfte dauerhaft beibehalten werden kann.

    Zu BASS 21-05 Nr. 16 B

    Altersteilzeit für Lehrerinnen und Lehrer
    im Beamtenverhältnis;
    Durchführungsbestimmungen

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
    v. 29.03.2016 - 211-1.12.02.02-807

    Bezug:

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
    v. 12.06.2013 (BASS 21-05 Nr. 16 B)

    Der Bezugserlass wird wie folgt geändert:

    1. Im Einleitungsabsatz wird nach Satz 1 folgender Satz eingefügt:

    „Mit dem Gesetz zur Neuregelung der Höchstaltersgrenzen für die Einstellung in ein Beamtenverhältnis im Land Nordrhein-Westfalen und zur Entfristung der Altersteilzeitregelung vom 17. Dezember 2015 (GV. NRW. S. 938) wurde die Befristung der Altersteilzeitregelung gestrichen.“

    2. Nummer 2.5 wird aufgehoben.

    3. Nummer 3 wird wie folgt geändert:

    a) Nummer 3.1 wird aufgehoben.

    b) Die Nummern 3.2 und 3.3 werden die Nummern 3.1 und 3.2.

    c) In der neuen Nummer 3.1 werden in Satz 1 die Wörter „§ 65 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 LBG“ durch die Wörter „§ 65 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 LBG“ ersetzt.

    ABl. NRW. 05/2016 S. 41

     

    Im Überblick

    Inhalt

    BASS

    • Volltextsuche
    • Inhaltsverzeichnis
    • Stichwortverzeichnis
    • Archiv

    Amtsblatt

    • Volltextsuche
    • Chronologische Übersicht

    Service

    • Abkürzungsverzeichnis
    • Adressen
    • Gültigkeitsliste
    • Personalvertretungen
    • Neue Vorschriften
    • Termine

    Hilfe

    • FAQ
    • BASS
    • Amtsblatt

    © 2025 Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen

    Impressum | Redaktion | Datenschutz