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    Zu BASS 15-24/15-26

    Sekundarstufe I -
    Gesamtschule und Sekundarschule
    in integrierter und teilintegrierter Form;
    Richtlinien und Lehrpläne;
    Kernlehrplan Arbeitslehre -
    Hauswirtschaft/Technik/Wirtschaft -
    Wahlpflichtunterricht

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
    v. 23.10.2015 - 526-6.08.01.13-119212

    Für die Sekundarstufe I der Gesamtschulen und der Sekundarschulen in integrierter und teilintegrierter Form wird hiermit der Kernlehrplan für die Fächer des Lernbereichs Arbeitslehre gemäß § 29 SchulG (BASS 1-1) festgesetzt.

    Er tritt rückwirkend zum 01.08.2015 für alle Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2015/16 in den Wahlpflichtunterricht eingetreten sind, aufsteigend in Kraft.

    Die Veröffentlichung des Kernlehrplans erfolgt in der Schriftenreihe „Schule in NRW“:

    Heft 31031 Kernlehrplan Arbeitslehre - Hauswirtschaft/Technik/Wirtschaft - Wahlpflichtfach.

    Das übersandte Heft ist in die Schulbibliothek einzustellen und dort auch für die Mitwirkungsberechtigten zur Einsichtnahme bzw. zur Ausleihe verfügbar zu halten.

    Zum 31.07.2015 treten die nachstehenden Unterrichtsvorgaben auslaufend außer Kraft:
    Gesamtschule - Unterrichtsempfehlungen für den Wahlpflichtbereich I; Technik/Wirtschaft (Arbeitslehre); RdErl. d. KM v. 16.08.1982; (BASS 15-24 Nr. 3.1).

    ABl. NRW. 11/15 S. 498

     

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