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    Zu BASS 13-33 Nr. 9

    Zertifizierung von EDV-Kenntnissen
    im Berufskolleg;
    Änderung

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
    v. 19.08.2015 - 311-6.08.01-72302

    Bezug:

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
    v. 30.04.2007 (BASS 13-33 Nr. 9)

    Der Bezugserlass wird wie folgt geändert:

    1. I. Allgemeine Bestimmungen Nummer 2 wird um den Satz ergänzt:

    „Als Prüfungsstelle zugelassene Berufskollegs erhalten über die Bezirksregierung Düsseldorf eine Zertifizierungsurkunde.“

    2. II. Ordnung der EDV-Prüfungen wird wie folgt geändert:

    a) Nummer 6.2 wird zu Nummer 6.3 geändert und lautet wie folgt:
    „6.3 Die Prüfung besteht für das Modul 1 aus einer Online-Prüfung; für die Module 2 bis 8 oder andere Zusatzmodule sind eine Online-Prüfung und eine Offline-Prüfung abzulegen.“

    b) Nummer 6.2 wird wie folgt gefasst:

    „6.2 Neben den 8 Grundmodulen können weitere Zusatzmodule entwickelt werden. Diese werden unter der Federführung des Rheinisch-Westfälischen Berufskollegs Essen in Absprache mit der Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 45, bereitgestellt. Für diese Zusatzmodule gilt die Prüfungsordnung entsprechend.“

    c) Nummer 13 wird um folgende Sätze ergänzt:

    „Die Federführung zur Anpassung der Kompetenzen, die erworben werden können, obliegt der Bezirksregierung Düsseldorf. In Abstimmung mit dem Rheinisch-Westfälischen Berufskolleg verpflichten sich die eingebundenen Berufskollegs, die Lernmaterialien weiterzuentwickeln.“

    Die Änderungen treten ab sofort in Kraft.

     

    ABl. NRW. 09/15 S. 412

     

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