Zu BASS 19-22 Nr. 1
Berichtigung
der Zweiten Verordnung zur Änderung der
Verordnung über die Prüfungen
zum nachträglichen Erwerb
schulischer Abschlüsse der Sekundarstufe I
(PO-SI-WbG) an Einrichtungen der Weiterbildung
(GV. NRW. 2015 S. 550)
Die Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Prüfungen zum nachträglichen Erwerb schulischer Abschlüsse der Sekundarstufe I (PO-SI-WbG) an Einrichtungen der Weiterbildung vom 27. Juli 2015 (GV. NRW. S. 547/ABl. NRW. 07/08/15 S. 365) wird wie folgt berichtigt:
Artikel 2 wird durch den folgenden Artikel 2 ersetzt:
„Artikel 2
(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Die Regelungen in § 1a Absatz 4 finden erstmals am 1. Januar 2016 Anwendung.“
ABl. NRW. 09/15 S. 413