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    Zu BASS 15-24

    Sekundarstufe I - Gesamtschule und
    Sekundarschule in integrierter und teilintegrierter Form;
    Richtlinien und Lehrpläne;
    Kernlehrpläne Informatik und Naturwissenschaften - Wahlpflichtunterricht

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
    v. 03.07.2015 - 526-6.08.01.13-119212

    Für die Sekundarstufe I der Gesamtschulen und der Sekundarschulen in integrierter und teilintegrierter Form werden hiermit Kernlehrpläne gemäß § 29 SchulG (BASS 1-1) festgesetzt.

    Sie treten zum 01.08.2015 für alle Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2015/16 in den Wahlpflichtunterricht eintreten, aufsteigend in Kraft.

    Die Veröffentlichung der Kernlehrpläne erfolgt in der Schriftenreihe „Schule in NRW“:

    Heft 31221 Kernlehrplan Informatik Wahlpflichtfach

    Heft 31081 Kernlehrplan Naturwissenschaften Wahlpflichtfach.

    Die übersandten Hefte sind in die Schulbibliothek einzustellen und dort auch für die Mitwirkungsberechtigten zur Einsichtnahme bzw. zur Ausleihe verfügbar zu halten.

    Zum 31.07.2015 treten die nachstehenden Unterrichtsvorgaben auslaufend außer Kraft.

    - Sekundarstufe I - Gesamtschule; Empfehlungen für den Wahlpflichtunterricht II; Informatik; RdErl. d. KM v. 09.01.1994; (BASS 15-24 Nr. 11.1)

    - Gesamtschule - Unterrichtsempfehlungen für den Wahlpflichtbereich I; Naturwissenschaften; RdErl. d. KM v. 16.08.1982; (BASS 15-24 Nr. 8.1)

     

     

    ABl. NRW. 07/08/15 S. 361

     

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