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    Zu BASS 15-23

    Sekundarstufe I - Realschule;
    Richtlinien und Lehrpläne;
    Kernlehrpläne Biologie, Chemie, Informatik,
    Kunst, Musik, Physik, Technik - Wahlpflichtunterricht

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
    v. 03.07.2015 - 526-6.08.01.13-119212

    Für die Realschule werden hiermit Kernlehrpläne gemäß § 29 SchulG (BASS 1-1) festgesetzt.

    Sie treten zum 01.08.2015 für alle Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2015/16 in den Wahlpflichtunterricht eintreten, aufsteigend in Kraft.

    Die Veröffentlichung der Kernlehrpläne erfolgt in der Schriftenreihe „Schule in NRW“:

    Heft 33091 Kernlehrplan Biologie Wahlpflichtfach

    Heft 33081 Kernlehrplan Chemie Wahlpflichtfach

    Heft 33191 Kernlehrplan Informatik Wahlpflichtfach

    Heft 33141 Kernlehrplan Kunst Wahlpflichtfach

    Heft 33101 Kernlehrplan Musik Wahlpflichtfach

    Heft 33071 Kernlehrplan Physik Wahlpflichtfach

    Heft 33171 Kernlehrplan Technik Wahlpflichtfach.

    Die übersandten Hefte sind in die Schulbibliothek einzustellen und dort auch für die Mitwirkungsberechtigten zur Einsichtnahme bzw. zur Ausleihe verfügbar zu halten.

    Zum 31.07.2015 treten die nachstehenden Unterrichtsvorgaben außer Kraft:

    - Realschule - Richtlinien und Lehrpläne; Technik für die Klassen 9 und 10, RdErl. d. KM v. 19.06.1986; (BASS 15-23 Nr. 17)

    - Realschule - Richtlinien und Lehrpläne; Lehrplan Informatik; RdErl. d. KM v. 20.08.1993; (BASS 15-23 Nr. 19).

     

     

    ABl. NRW. 07/08/15 S. 361

     

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