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    Aufhebung der Eingruppierungserlasse

    Im Rahmen der Tarifverhandlungen zur Tarifrunde 2015 wurde zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und dem dbb beamtenbund und tarifunion ein Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder vereinbart.

    Dieser zum 01.08.2015 in Kraft tretende Tarifvertrag ersetzt die Arbeitgeberregelungen zur Eingruppierung der im Tarifbeschäftigungsverhältnis beschäftigten Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen und Berufskollegs.

    Zu BASS 21-21 Nr. 52

    Eingruppierung
    der im Tarifbeschäftigungsverhältnis
    beschäftigten Lehrerinnen und Lehrer
    an allgemeinbildenden Schulen und Berufskollegs
    mit
    den fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen
    zur Übernahme in das Beamtenverhältnis;
    Aufhebung

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
    v. 18.06.2015 - 214-1.14.42955

    Der RdErl. d. Kultusministeriums v. 16.11.1981 (BASS 21-21 Nr. 52) wird zum 01.08.2015 aufgehoben.

     

    ABl. NRW. 07/08/15 S. 366

     

     

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