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    Zu BASS 19 – 11 Nr. 2

    Unterrichtliche Voraussetzungen

    zur Vorbereitung auf die schriftlichen Prüfungen

    an Weiterbildungskollegs

    im Abitur 2018

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung

    v. 08.06.2015 - 525-6.03.15.06-99815

     

    Bezug:

    1.

    § 51 APO-WbK Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Weiterbildungskollegs vom 23. Februar 2000 (BASS 19-11 Nr. 1.1)

     

    2.

    Richtlinien und (Kern-)Lehrpläne für das Weiterbildungskolleg in Nordrhein-Westfalen (BASS 15-62)

    Zur Vorbereitung der Studierenden auf die schriftlichen Prüfungen mit zentral gestellten Aufgaben im Abitur 2018 in den Bildungsgängen der Abendgymnasien und Kollegs werden unterrichtliche Voraussetzungen erlassen.

    Die Vorgaben stehen im Bildungsserver des Landes Nordrhein-Westfalen (www.standardsicherung.nrw.de) zum Download zur Verfügung. Zentrale Hinweise zur Umsetzung dieser Vorgaben, die sich bezogen auf die einzelnen Fächer ggf. im Kontext der Beratungen durch die Fachaufsicht der Bezirksregierungen und innerhalb der Schulen ergeben, werden kontinuierlich ebenfalls dort zugänglich gemacht.

    Analog zu VV 33.2 zu § 33 Absatz 2 APO-GOSt gelten die Vorgaben auch für Studierende, die im Jahr 2018 die Abiturprüfung wiederholen. In solchen Fällen ist in Rücksprache mit der Schulaufsicht zu klären, ob gegebenenfalls weitere Auf-gaben bzw. Aufgabenformate erforderlich sind.

    Die Studierenden sind von den Weiterbildungskollegs über die sie betreffenden Änderungen rechtzeitig und aktenkundig zu informieren sowie bei der Vorbereitung auf zwischenzeitlich geänderte Schwerpunkte geeignet zu unterstützen. Die Vorbereitung auf die Abiturprüfung entsprechend den Vorgaben bleibt jedoch grundsätzlich in der Verantwortung der Studierenden selbst.

     

     

    ABl. NRW. 07/08/15 S. 365

     

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