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    Bezirksfachklassen

    Die Planungen und Abstimmungen der Berufskollegs des Landes und der Schulträger untereinander, mit den verschiedenen Kammern und mit den Bezirksregierungen zur Vorbereitung des kommenden Schuljahres bedingen wiederum eine Vielzahl von Änderungen - Löschungen, Neuaufnahmen, Änderungen von Bezirksfachklassen - an der Anlage zu § 1 der zurzeit gültigen Verordnung über die Bildung von regierungsbezirksübergreifenden Schuleinzugsbereichen für Bezirksfachklassen des Bildungsgangs Berufsschule an Berufskollegs.

    Zu BASS 10-11 Nr. 1

    Elfte Verordnung
    zur Änderung der Verordnung

    über die Bildung von regierungsbezirksübergreifenden

    Schuleinzugsbereichen für Bezirksfachklassen

    des Bildungsgangs Berufsschule an Berufskollegs

    Vom 17. Mai 2015

    (GV. NRW. S. 476)

    Auf Grund des § 84 Absatz 3 des Schulgesetzes NRW vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102), der durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Juni 2006 (GV. NRW. S. 278) neu gefasst worden ist, verordnet das Ministerium für Schule und Weiterbildung:

    Artikel 1

    Die Anlage der Verordnung über die Bildung von regierungsbezirksübergreifenden Schuleinzugsbereichen für Bezirksfachklassen des Bildungsgangs Berufsschule an Berufskollegs vom 14. Juli 2005 (GV. NRW. S. 677), die zuletzt durch Verordnung vom 5. August 2014 (GV. NRW. S. 424) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

    1. Nach der Zeile „Änderungsschneider/Änderungsschneiderin“ werden folgende Wörter eingefügt:

    Ausbildungsberuf

    „Aufbereitungsmechaniker/
    Aufbereitungsmechanikerin
    (Fachrichtung Naturstein, Sand und Kies, Steinkohle)“

    Schule

    „Hans-Schwier-Berufskolleg der Stadt Gelsenkirchen“

    Schuleinzugsbereich

    „Land Nordrhein-Westfalen“.

    2. In der Zeile „Fluggerätemechaniker/Fluggerätemechanikerin (Fachrichtung Instandhaltung) am Berufskolleg der Stadt Rheine wird die Spalte 4“ wie folgt gefasst:

    Bemerkungen

    „auslaufend“.

    2.

    3. Nach der Zeile „Kaufmann/Kauffrau für audiovisuelle Medien“ werden folgende Wörter eingefügt:

    Ausbildungsberuf

    „Kaufmann/Kauffrau für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen“

    Schule

    „Walter-Eucken-Berufskolleg der Stadt Düsseldorf“

    Schuleinzugsbereich

    „Land Nordrhein-Westfalen“

    Bemerkungen

    „ab drittem Ausbildungsjahr“.

    3.

    4. In der Zeile „Tankwart/Tankwartin“ werden die Spalten 2 und 3 wie folgt gefasst:

    Schule

    „Berufskolleg Mitte der Stadt Essen“

    Schuleinzugsbereich

    „Regierungsbezirke Detmold, Düsseldorf, Münster“.

    4.

    5. Nach der Zeile „Uhrmacher/Uhrmacherin“ werden folgende Wörter eingefügt:

    Ausbildungsberuf

    „Verfahrensmechaniker/Verfahrensmechanikerin der Steine- und Erdenindustrie“

    Schule

    „Hans-Schwier-Berufskolleg der Stadt Gelsenkirchen“

    Schuleinzugsbereich

    „Land Nordrhein-Westfalen“.

    Artikel 2

    Die Veränderung tritt am 1. August 2015 in Kraft.

     

     

    ABl. NRW. 06/15 S. 264

     

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