• Barrierefreiheit
    • Zur Newsletteranmeldung SCHULE NRW
    • Kontakt
    • "Social Media"-Einstellungen
    BASS
    Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW
    Logo des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen

    BASS

    Amtsblatt

    Service

    FAQ

    Suche
    Volltextsuche Inhaltsverzeichnis Stichwortverzeichnis Archiv

    Diese Seite verwendet Cookies, um die Benutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessern.

    Welche Cookies wir setzen, erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung.
    Durch Klicken auf die untenstehenden Schaltflächen können Sie entscheiden, welche Cookies Sie neben den zwingend notwendigen Cookies zulassen.

    Technische Cookies, die für die Nutzung der Seite zwingend vorhanden sein müssen. Weitere Cookies, außer den technisch notwendigen, verwenden wir nicht.
    • Drucken
    • als PDF speichern
    • als Word speichern
    • als E-Mail verschicken

    • auf Facebook teilen
    • auf LinkedIn teilen
    • auf WhatsApp teilen
    • auf X (vormals Twitter) teilen

    Zu BASS 20-22 Nr. 8

    Fort- und Weiterbildung;
    Strukturen und Inhalte der Fort- und Weiterbildung
    für das Schulpersonal (§§ 57 - 60 SchulG); Änderung - Fortbildungsangebot: Fortbildungsplanung

     RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung

    v. 07.04.2015 - 412-6.07.01-121518

    Bezug:

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
    v. 06.04.2014 - (BASS 20-22 Nr. 8), zuletzt geändert durch
    RdErl. v. 27.03.2015 (ABI. NRW. S. 179)

    Die Anlage 4 Teil 1 wird um folgende Fortbildungsmaßnahme ergänzt:

    „Fortbildungsangebot: Fortbildungsplanung

    Ziel des Angebots ist, die Schulen dabei zu unterstützen, ihre Fort- und Weiterbildung wirksam und nachhaltig zu planen und dabei die aktuellen Ergebnisse der Bildungsforschung für ihre Qualitätsentwicklung nutzbar zu machen.

    Das Unterstützungsangebot besteht neben dem verbindlichen Einführungsmodul, das Grundlagen und rechtliche Rahmenbedingungen für die Fortbildungsplanung eigenverantwortlicher Schulen in NRW behandelt, aus drei weiteren Modulen, aus deren Inhalten für konkrete Handlungsschritte der Fortbildungsplanung der einzelnen Schule ausgewählt werden kann.

    Einführung
    Grundlagen der Fortbildungsplanung

    - Bildungspolitische Schwerpunktsetzungen in NRW

    - Rechtlicher Rahmen, Referenzrahmen Schulqualität NRW, Fortbildungserlasse

    - Fortbildungsplanung als strategisches Element einer qualitätsorientierten Schul- und Unterrichtsentwicklung

    - Rollen und Verantwortlichkeiten in der Schule

    - Staatliche Fortbildungsangebote und Angebote anderer Anbieter

    - Formen der Beteiligung schulischer Gremien

    Modul 1:
    Nutzung der Ergebnisse externer und interner Evaluation

    - Identifikation von Stärken und Entwicklungsbereichen der Schule auf der Grundlage der Ergebnisse interner und externer Evaluation

    - Verfahren zur Ermittlung systemorientierter und individueller Fortbildungsbedarfe

    - Ableitung von Fortbildungsschwerpunkten und Zielen für die Fortbildungsplanung

    Modul 2:
    Erstellung einer schulischen Fortbildungsplanung

    - Elemente einer schulischen Fortbildungsplanung

    - Fortbildungsplanung als kommunikativer, systematischer und ergebnisorientierter Prozess

    - Rolle und Funktion von Fortbildungsbeauftragten

    - Ressourcenplanung

    - Bewirtschaftung des Fortbildungsbudgets

    - Dokumentation der Fortbildungsplanung als Teil des Schulprogramms

    Modul 3:
    Qualitätssicherung schulischer Fortbildung

    - Standards, Kriterien, Indikatoren guter Lehrerfortbildung

    - Strukturen, Prozesse und Verfahren zum Transfer und zur Implementierung der Fortbildungsinhalte in die schulische Praxis

    - Verfahren und Instrumente der Evaluation von Lehrerfortbildungsmaßnahmen

    - Verfahren der Nachsteuerung zur Sicherung von Wirksamkeit und Nachhaltigkeit

    Das Unterstützungsangebot „Fortbildungsplanung“ kann als schulinterne oder schulexterne Veranstaltung realisiert werden. Bei der schulinternen Variante klären Moderatorinnen und Moderatoren der Kompetenzteams auf Anfrage in einem Beratungsgespräch vorab die Ausgangslage und den Bedarf der Schule im Bereich der Fortbildungsplanung. Ein Kontrakt legt Art und Umfang der Unterstützung fest.

    Als externe Variante werden Fortbildungsbeauftragte qualifiziert, auch um den Austausch und die Netzwerkbildung schulübergreifend zu initiieren und zu fördern.

    Die Moderatorinnen und Moderatoren sollen zukünftig auf der Basis eines landesweit abgestimmten Qualifizierungskonzepts qualifiziert werden. Dieses orientiert sich inhaltlich an den zuvor genannten Modulen und an den speziellen Anforderungen der jeweiligen Schulform. Es wird den Personalvertretungen rechtzeitig zur Mitbestimmung vorgelegt.

    Die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung des Beratungs- und Unterstützungsangebotes erfolgt auf der Basis der für diese Maßnahme ausgewiesenen Standards in NRW. Regelmäßige Rückkopplungsveranstaltungen auf Landesebene und in den Bezirken sowie kontinuierliche Weiterqualifizierung der Moderatorinnen und Moderatoren sichern die Qualität des Unterstützungsangebots.“

    Der Erlass tritt sofort in Kraft.

    ABl. NRW. 05/15 S. 223

    Im Überblick

    Inhalt

    BASS

    • Volltextsuche
    • Inhaltsverzeichnis
    • Stichwortverzeichnis
    • Archiv

    Amtsblatt

    • Volltextsuche
    • Chronologische Übersicht

    Service

    • Abkürzungsverzeichnis
    • Adressen
    • Gültigkeitsliste
    • Personalvertretungen
    • Neue Vorschriften
    • Termine

    Hilfe

    • FAQ
    • BASS
    • Amtsblatt

    © 2025 Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen

    Impressum | Redaktion | Datenschutz