• Barrierefreiheit
    • Zur Newsletteranmeldung SCHULE NRW
    • Kontakt
    • "Social Media"-Einstellungen
    BASS
    Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW
    Logo des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen

    BASS

    Amtsblatt

    Service

    FAQ

    Suche
    Volltextsuche Inhaltsverzeichnis Stichwortverzeichnis Archiv

    Diese Seite verwendet Cookies, um die Benutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessern.

    Welche Cookies wir setzen, erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung.
    Durch Klicken auf die untenstehenden Schaltflächen können Sie entscheiden, welche Cookies Sie neben den zwingend notwendigen Cookies zulassen.

    Technische Cookies, die für die Nutzung der Seite zwingend vorhanden sein müssen. Weitere Cookies, außer den technisch notwendigen, verwenden wir nicht.
    • Drucken
    • als PDF speichern
    • als Word speichern
    • als E-Mail verschicken

    • auf Facebook teilen
    • auf LinkedIn teilen
    • auf WhatsApp teilen
    • auf X (vormals Twitter) teilen

     

    VVzAPO-WbK - Änderung

    Mit Inkrafttreten der Gleichwertigkeitsverordnung (GlVO) vom 08.07.2014 (ABl. NRW. 9/14 S. 438) gilt die am Abendgymnasium oder Kolleg erworbene Bescheinigung über den schulischen Teil der Fachhochschulreife künftig auch in Verbindung mit einer mindestens zweijährigen Berufstätigkeit.

    Zu BASS 19-11 Nr. 1.2

    Verwaltungsvorschriften

    zur Ausbildungs- und Prüfungsordnung

    Weiterbildungskolleg; Änderung

    RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung

    v. 02.02.2015 - 522-6.03.15.06-124774

    Bezug:

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
    v. 21.03.2000 (BASS 19-11 Nr.1.2)

    Der Bezugserlass wird wie folgt geändert:

    1 VV 61.12 zu Absatz 1 erhält folgende Fassung:

    „61.12 Die Bescheinigung gilt in Verbindung mit dem Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit oder ein einjähriges gelenktes Praktikum gemäß RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 11.12.2006 (Praktikum-Ausbildungsordnung - BASS 13-31 Nr. 1) als Nachweis der Fachhochschulreife. Auf die Dauer der Berufstätigkeit können Zeiten gemäß der Praktikum-Ausbildungsordnung analog angerechnet werden. Über Ausnahmen entscheidet die obere Schulaufsichtsbehörde.“

    2 Die Erläuterung in Anlage 2 - Seite 1b - erhält folgende Fassung:

    „Dieses Zeugnis gilt gemäß Gleichwertigkeitsverordnung (GlVO) v. 08.07.2014 - ABl. NRW. S. 438/BASS 13-73 Nr. 22.1 in Verbindung mit dem Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit oder ein einjähriges gelenktes Praktikum gemäß RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 11.12.2006 (Praktikum- und Ausbildungsordnung - BASS 13-31 Nr.1) als Nachweis der Fachhochschulreife.“

    3 Die Erläuterung in Anlage 4 - Seite 2a - erhält folgende Fassung:

    „Die Bescheinigung gilt gemäß Gleichwertigkeitsverordnung (GlVO) v. 08.07.2014 - ABl. NRW. S. 438/BASS 13-73 Nr.22.1 in Verbindung mit dem Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit oder ein einjähriges gelenktes Praktikum gemäß RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 11.12.2006 (Praktikum- und Ausbildungsordnung - BASS 13-31 Nr. 1) als Nachweis der Fachhochschulreife.“

    4 Die Erläuterung in Anlage 4 - Seite 2b - erhält folgende Fassung:

    „Die Bescheinigung gilt gemäß Gleichwertigkeitsverordnung (GlVO) v. 08.07.2014 - ABl. NRW. S. 438/BASS 13-73 Nr. 22.1 in Verbindung mit dem Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit oder ein einjähriges gelenktes Praktikum gemäß RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 11.12.2006 (Praktikum- und Ausbildungsordnung - BASS 13-31 Nr. 1) als Nachweis der Fachhochschulreife.“

     

     

    ABl. NRW. 03/15 S. 134

     

    Im Überblick

    Inhalt

    BASS

    • Volltextsuche
    • Inhaltsverzeichnis
    • Stichwortverzeichnis
    • Archiv

    Amtsblatt

    • Volltextsuche
    • Chronologische Übersicht

    Service

    • Abkürzungsverzeichnis
    • Adressen
    • Gültigkeitsliste
    • Personalvertretungen
    • Neue Vorschriften
    • Termine

    Hilfe

    • FAQ
    • BASS
    • Amtsblatt

    © 2025 Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen

    Impressum | Redaktion | Datenschutz