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    Änderung des Lehrereinstellungserlasses

    Durch die Umstellung der universitären Lehrerausbildung von Staatsexamensstudiengängen auf Masterstudiengängen musste der Einstellungserlass angepasst werden. Gleichzeitig werden weitere durch Rechtsprechung veranlasste Regelungen berücksichtigt.

    Zu BASS 21 – 01 Nr. 16

    Einstellung von Lehrerinnen und Lehrern

    in den öffentlichen Schuldienst

    des Landes Nordrhein-Westfalen;

    Änderung

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung

    v. 10. 12. 2014 – 113

    Bezug:

    RdErl. d. MSW v. 9. 8. 2007 (Grundlagenerlass) –
    BASS 21 – 01 Nr. 16

    Der Bezugserlass wird wie folgt geändert:

    1. In Nummer 2.10 Absatz 3 werden nach dem Wort „Protokoll“ die Wörter „der Auswahlentscheidung mit Begründung“ eingefügt.

    2. In Nummer 4.5 werden die Wörter „der Ersten und der Zweiten“ ersetzt durch die Wörter „des lehramtsbezogenen Studiengangs und der“ ersetzt.

    3. In Nummer 4.6 werden die Wörter „Bestehen der Zweiten Staatsprüfung“ durch die Wörter „erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungsdienstes“ ersetzt.

    4. Die Anlage wird wie folgt geändert:

    a. im 1. Absatz werden jeweils die Wörter „der Ersten und Zweiten“ durch die Wörter „des lehramtsbezogenen Studiengangs und der“ ersetzt.

    b. im 2. Absatz 1. und 2. Halbsatz werden die Wörter „der Ersten und/oder Zweiten“ durch die Wörter „des lehramtsbezogenen Studiengangs und/oder der“ ersetzt.

    c. in der Tabelle wird die Überschrift der 1. Spalte „Rangpunkte einer Staatsprüfung“ ersetzt durch die Überschrift „Rangpunkte der Prüfung“.

     

    ABl. NRW. 02/15 S. 88

     

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