BASS online
Die Funktionen
FESchVO geändert
Die Ersatzschulfinanzierungsverordnung wurde umfangreich geändert
Finanzieller Ausgleich
G9: Für wesentliche Belastungen der Gemeinden und Kreise als Schulträger gewährt das Land einen finanziellen Ausgleich
Programm verlängert
Das Land Nordrhein-Westfalen verlängert gemeinsam mit den weiteren Trägern das Landesprogramm „NRW kann schwimmen! Schwimmen lernen in den Ferien und in der Freizeit“ bis 2028
Änderung der AO-GS
Das in der Stundentafel bisher vorgesehene Gesamtstundenkontingent für die Fächer Deutsch, Mathematik, Sachkunde und den Förderunterricht wird durch eine feste Stundenverteilung für jedes Fach ersetzt