Finanzieller Ausgleich
G9: Für wesentliche Belastungen der Gemeinden und Kreise als Schulträger gewährt das Land einen finanziellen Ausgleich
Hier geht’s zur Vorschrift 11-02 Nr. 33
BASS online
Die Funktionen
Programm verlängert
Das Land Nordrhein-Westfalen verlängert gemeinsam mit den weiteren Trägern das Landesprogramm „NRW kann schwimmen! Schwimmen lernen in den Ferien und in der Freizeit“ bis 2028
Hier geht’s zur Vorschrift 11-02 Nr. 59
Neufassung der VV zu § 3 der APO-WbK
Mit der Neufassung der VV zu § 3 werden die Bedingungen für die Aufnahme ins Abendgymnasium und ins Kolleg flexibilisiert.
Hier geht’s zur Vorschrift 19-11 Nr. 1.2