Zu BASS 10 – 11 Nr. 1
Berichtigung
Betr.: Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bildung von regierungsbezirksübergreifenden Schuleinzugsbereichen für Bezirksfachklassen des Bildungsgangs Berufsschule an Berufskollegs
vom 1. Juli 2009 (ABl. NRW. 7/09 S. 372/BASS 10 – 11 Nr. 1)
1. Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bildung von regierungsbezirksübergreifenden Schuleinzugsbereichen für Bezirksfachklassen des Bildungsgangs Berufsschule an Berufskollegs vom 1. Juli 2009 (GV. NRW. S. 374/ABl. NRW. 7/09 S. 372) wird wie folgt berichtigt:
Artikel 1 Nr. 9 muss richtig lauten:
„9. Die Regelung zum Ausbildungsberuf „Maler und Lackierer/Malerin und Lackiererin (Fachrichtung Bauten- und Korrosionsschutz)“ wird gestrichen.“
2. Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bildung von regierungsbezirksübergreifenden Schuleinzugsbereichen für Bezirksfachklassen des Bildungsgangs Berufsschule an Berufskollegs vom 1. Juli 2009 (BASS 10 – 11 Nr. 1 S. 10/16) wird wie folgt berichtigt:
a)
Die Regelung zum Ausbildungsberuf „Maler und Lackierer/Malerin und Lackiererin (Fachrichtung Bauten- und Korrosionsschutz)“ ist zu streichen.
b)
In der Regelung zum Ausbildungsberuf „Mechatroniker/Mechatronikerin für Kältetechnik“ des Bertolt-Brecht-Berufskollegs in Duisburg muss der Schuleinzugsbereich richtig lauten: „Regierungsbezirke Düsseldorf, Köln“.
ABl. NRW. 09/09 S. 464