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    Zu BASS 10 – 11 Nr. 1

    Berichtigung

    Betr.: Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bildung von regierungsbezirksübergreifenden Schuleinzugsbereichen für Bezirksfachklassen des Bildungsgangs Berufsschule an Berufskollegs
    vom 1. Juli 2009 (ABl. NRW. 7/09 S. 372/BASS 10 – 11 Nr. 1)

    1. Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bildung von  regierungsbezirksübergreifenden Schuleinzugsbereichen für Bezirksfachklassen des Bildungsgangs Berufsschule an Berufskollegs vom 1. Juli 2009 (GV. NRW. S. 374/ABl. NRW. 7/09 S. 372) wird wie folgt berichtigt:

     

    Artikel 1 Nr. 9 muss richtig lauten:

     

    „9. Die Regelung zum Ausbildungsberuf „Maler und Lackierer/Malerin und Lackiererin (Fachrichtung Bauten- und Korrosionsschutz)“ wird gestrichen.“

     

    2. Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bildung von  regierungsbezirksübergreifenden Schuleinzugsbereichen für Bezirksfachklassen des Bildungsgangs Berufsschule an Berufskollegs vom 1. Juli 2009 (BASS 10 – 11 Nr. 1 S. 10/16) wird wie folgt berichtigt:

     

    a)

    Die Regelung zum Ausbildungsberuf „Maler und Lackierer/Malerin und Lackiererin (Fachrichtung Bauten- und Korrosionsschutz)“ ist zu streichen.

    b)

    In der Regelung zum Ausbildungsberuf „Mechatroniker/Mechatronikerin für Kältetechnik“ des Bertolt-Brecht-Berufskollegs in Duisburg muss der Schuleinzugsbereich richtig lauten: „Regierungsbezirke Düsseldorf, Köln“.

     

    ABl. NRW. 09/09 S. 464

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