Vorgaben für die zentralen Prüfungen 2011 |
Zu BASS 13 – 21 Nr. 6
Vorgaben
zur Vorbereitung auf die zentralen Prüfungen
1.
am Ende der Klasse 10 an Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen und Förderschulen
im Schuljahr 2010/2011
2.
am Ende des vierten Semesters an Abendrealschulen
im Jahr 2011
3.
am Ende der 11. Klasse an Waldorfschulen
im Schuljahr 2010/2011
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v.12. 8. 2009 – 525-6.03.15.06 -69645
Die Vorgaben zur Vorbereitung auf die zentralen Prüfungen im Jahr 2011 sind gegenüber den Vorgaben für das Jahr 2010 geringfügig geändert worden. In den Vorgaben sind die Änderungen ausgewiesen.
1. Zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die schriftlichen Prüfungen am Ende der Klasse 10 im Schuljahr 2010/2011 mit landeseinheitlichen Prüfungsaufgaben in Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen und Förderschulen werden folgende Vorgaben1) und für Förderschulen folgende ergänzenden Hinweise2) erlassen.
2. Zur Vorbereitung der Studierenden auf die schriftlichen Prüfungen am Ende des vierten Semesters an Abendrealschulen im Jahr 2011 mit landeseinheitlichen Prüfungsaufgaben werden folgende Vorgaben1) erlassen.
3. Zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler der Waldorfschulen auf die schriftlichen Prüfungen im Rahmen des Abschlussverfahrens zum Erwerb eines dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 und dem mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) gleichwertigen Schulabschlusses im Schuljahr 2010/2011 mit landeseinheitlichen Prüfungsaufgaben werden folgende Vorgaben1) erlassen.
4. Die Vorgaben1) gelten für die schriftlichen Prüfungen im Rahmen der Externenprüfungen 2011 zum Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 10 und des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) analog.
1) Die verbindlichen Vorgaben für die zentralen Prüfungen im Jahr 2011 sind in ihrer gültigen Fassung über das Bildungsportal des Schulministeriums (http://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/zp10/) abrufbar.
2) Die verbindlichen Vorgaben für die zentralen Prüfungen im Jahr 2011 und die ergänzenden Hinweise zu den Vorgaben für Förderschulen sind in ihrer gültigen Fassung über das Bildungsportal des Schulministeriums (http://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/zp10/) abrufbar.
ABl. NRW. 09/09 S. 464