Gymnasien und Gesamtschulen – Abitur 2012 Für Schülerinnen und Schüler, die zum Schuljahresbeginn 2009/2010 in die Jahrgangsstufe 11 der gymnasialen Oberstufe eintreten, werden die Vorgaben zur Vorbereitung auf die schriftlichen Prüfungen im Abitur 2012 im Unterricht der Qualifikationsphase (Jahrgangsstufen 12 und 13) erlassen. Bei den Vorgaben für 2012 wurde wiederum die grundsätzliche Struktur der Vorgaben der Vorjahre beibehalten und nur wenige Schwerpunkte ausgetauscht, neu formuliert oder Medien/Materialien verändert. Die Änderungen beziehen sich auf die Fächer: Chemie, Deutsch, Erdkunde, Informatik, Mathematik, Musik, Niederländisch und Psychologie. In den modernen Fremdsprachen fällt die Auswahl des Films im Rahmen der Obligatorik des Lehrplans in die Verantwortung der Fachkonferenz. Mit den Änderungen wird folgenden Wünschen der Schulen Rechnung getragen: – Bereitstellung der Vorgaben schon mit Beginn der Einführungsphase, um längerfristige Planungen für den gesamten Zeitraum der gymnasialen Oberstufe zu ermöglichen,
– Austausch von inhaltlichen Schwerpunkten, um eine Engführung des Unterrichts durch längerfristige einseitige Festlegungen der Vorgaben zu verhindern,
– Beschränkung auf wenige Änderungen wie den Austausch eines Schwerpunktes, geringe Modifikationen unterschiedlicher Schwerpunkte oder den Austausch weniger Materialien,
– ggf. Konkretisierungen inhaltlicher Schwerpunkte.
Ziel der Änderungen ist es, ein Gleichgewicht zwischen der gewünschten und erforderlichen Berücksichtigung unterschiedlicher inhaltlicher Schwerpunkte einerseits und der Kontinuität und Verlässlichkeit innerschulischer Curricula andererseits herzustellen. Die Vorgaben für 2012 sind in ihrer gültigen Fassung über das Internetangebot des Schulministeriums (www.standardsicherung.nrw.de) abrufbar. |
Zu BASS 13 – 32 Nr. 6
Vorgaben zur Vorbereitung
auf die schriftlichen Prüfungen im Abitur 2010 und 2011; Änderung für das Abitur 2012
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 7. 8. 2009 – 525-6.03.15.06-57124
Bezug: RdErl. des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder
v. 14. 2. 2005 (BASS 13 – 32 Nr. 6)
Der Bezugserlass wird wie folgt geändert und ergänzt:
1. Die Überschrift wird neu gefasst:
„Vorgaben zur Vorbereitung auf die schriftlichen Prüfungen im Abitur 2010, 2011 und 2012“.
2. Es wird eine neue Nr. 3 eingefügt. Sie lautet wie folgt:
„3.
Zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die schriftlichen Prüfungen mit zentral gestellten Aufgaben im Abitur 2012 an Gymnasien und Gesamtschulen werden Vorgaben erlassen. In den Fächern, in denen Änderungen im Vergleich zum Jahr 2011 vorgenommen wurden, wurden die Vorgaben wiederum nicht strukturell geändert, sondern an wenigen Stellen inhaltliche Schwerpunkte oder Medien/Materialien ausgetauscht oder neu formuliert. Ziel der Änderungen ist es, ein Gleichgewicht zwischen der gewünschten und erforderlichen Berücksichtigung wechselnder inhaltlicher Schwerpunkte einerseits und der Kontinuität und Verlässlichkeit innerschulischer Curricula andererseits herzustellen.
Gemäß VV 33.2 zu § 33 Abs. 2 APO-GOSt gelten die Vorgaben auch für Schülerinnen und Schüler, die im Jahr 2012 die Abiturprüfung wiederholen. Sie sind von den Schulen über die sie betreffenden Änderungen rechtzeitig und aktenkundig zu informieren sowie bei der Vorbereitung auf zwischenzeitlich geänderte Schwerpunkte geeignet zu unterstützen. Die Vorbereitung auf die Abiturprüfung entsprechend den Vorgaben bleibt jedoch grundsätzlich in der Verantwortung der Schülerinnen und Schüler selbst.
Die Vorgaben gelten für die schriftlichen Prüfungen im Rahmen der Externenprüfung und für die Abiturprüfungen an den Waldorf-Schulen in den zentralen Prüfungsfächern analog.“
3. Die bisherige Nr. 3 wird zu Nr. 4.
ABl. NRW. 09/09 S. 464