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    Weiterbildungskollegs – Abitur 2012

    Zur Vorbereitung der Studierenden auf die schriftlichen Prüfungen im Abitur 2012 an den Weiterbildungskollegs werden Vorgaben erlassen. Im Vergleich zu den Vorgaben der Vorjahre enthalten die Vorgaben für das Jahr 2012 keine strukturellen Änderungen. Wenige Schwerpunkte wurden ausgetauscht, neu formuliert oder Medien/Materialien verändert. Die Änderungen beziehen sich auf die Fächer: Chemie, Deutsch, Erdkunde, Französisch, Informatik, Mathematik, Musik, Niederländisch und Psychologie.

    In den modernen Fremdsprachen fällt die Auswahl des Films im Rahmen der Obligatorik des Lehrplans in die Verantwortung der Fachkonferenz.

    Die Vorgaben für 2012 sind in ihrer gültigen Fassung im Internetangebot des Schulministeriums (www.standardsicherung.nrw.de) abrufbar.

    Zu BASS 19 – 11 Nr. 2

    Vorgaben zur Vorbereitung der Weiterbildungskollegs
    auf die zentralen schriftlichen Prüfungen
    im Abitur 2012

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung

    v. 7. 8. 2009 – 525-6.03.15.06-57773

    Bezug: RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung
    v. 15. 2. 2006 (BASS 19 – 11 Nr. 2)

    Der Bezugserlass wird wie folgt geändert und ergänzt:

    1. Die Überschrift wird neu gefasst:

     

    „Vorgaben zur Vorbereitung der Weiterbildungskollegs auf die schriftlichen Prüfungen im Abitur 2009 bis 2012“

     

    2. Der erste Absatz wird neu gefasst:

     

    „Zur Vorbereitung der Studierenden auf die schriftlichen Prüfungen mit zentral gestellten Aufgaben im Abitur 2009 bis 2012 an Weiterbildungskollegs werden Vorgaben erlassen. Im Vergleich zu den Vorgaben des jeweiligen Vorjahres enthalten die Vorgaben keine strukturellen Änderungen, sondern sehen beispielsweis einen Austausch bzw. die Neuformulierung auf der Ebene einzelner Schwerpunkte oder der Materialien und Textvorlagen vor.

     

    Aus technischen Gründen werden die Vorgaben selbst im ABl. NRW. nicht abgedruckt.“

     

    3. Der erste Satz des zweiten Absatzes erhält folgende Fassung:

     

    „Studierende, die die Abiturprüfung wiederholen, sind von den Schulen rechtzeitig und aktenkundig über die sie betreffenden Änderungen in den Vorgaben zu informieren sowie bei der Vorbereitung auf eventuell geänderte Schwerpunkte geeignet zu unterstützen.“

     

     

    ABl. NRW. 09/09 S. 465

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