Übertarifliche Anrechnung von Vordienstzeiten bei der Übernahme in den öffentlichen Schuldienst in NRW |
Zu BASS 21 – 01 Nr. 18
Anrechnung von Vordienstzeiten
auf tarifliche Dienstzeiten; Änderung
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 4. 8. 2009 – 214-1.14.04.-1619
Bezug: RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 23. 4. 2007 (BASS 21 – 01 Nr. 18)
Der vorstehende RdErl. wird wie folgt geändert:
In Nr. 2 wird folgender Absatz angefügt:
„Darüber hinaus wird übertariflich die Anwendung des § 16 Abs. 2 a TV-L in dem Umfang zugelassen wie diese Ermessensvorschrift für Lehrkräfte im Tarifbeschäftigungsverhältnis anzuwenden ist.“
ABl. NRW. 09/09 S. 465