Verkürzte Schulzeit – Mathematikunterricht Für den verkürzten Bildungsgang am Gymnasien sind die Kernlehrpläne in Mathematik gestrafft worden. Der Lehrplan für die Oberstufe ist weiterhin gültig. Daher müssen Übergangsregelungen absichern, dass Inhalte und Kompetenzen in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe verlagert werden, die bisher im unverkürzten Bildungsgang bedeutsam waren und auf die die nachfolgende Qualifikationsphase aufbaut. Der Erlass bezieht sich auf diejenigen Schülerinnen und Schüler, die zum Schuljahr 2010/2011 in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe eintreten werden, und zwar unabhängig davon, ob sie aus verkürzten oder unverkürzten Bildungsgängen eintreten. Damit soll insbesondere in der Doppeljahrgangsstufe eine gleichsinnige Vorbereitung auf das Abitur gewährleistet sein. Schulen, in denen die Schulzeitverkürzung vorgezogen wurde, können diese Übergangsregelungen bereits im Schuljahr 2009/2010 anwenden. |
Zu BASS 13 – 21
Übergangsregelungen
für den Unterricht im Fach Mathematik
in der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 1. 7. 2009 – 523-6.08.03-80064
Der Kernlehrplan Mathematik in der Sekundarstufe I des Gymnasiums ist im Hinblick auf den verkürzten Bildungsgang so gestrafft worden, dass die KMK-Bildungsstandards für den mittleren Bildungsabschluss zwar eingehalten, aber nicht alle darüber hinausgehenden Inhalte und Kompetenzen aufgenommen wurden, die bisher für das Gymnasium bedeutsam waren.
Solche Inhalte werden in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe verlagert und sichern ab, dass die daran anschließende Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe auf demselben Niveau wie bisher durchlaufen werden kann.
Dazu gehört eine vertiefte Behandlung von Funktionen, so dass das hierauf aufbauende traditionell in der Einführungsphase behandelte Thema „Differenzialrechnung ganzrationaler Funktionen“ adäquat vorbereitet wird.
Dafür wird auf die verpflichtende Behandlung redundanter Inhalte, die hauptsächlich zur Wiederholung von Themen aus der Sekundarstufe I vorgesehen waren, weitgehend verzichtet. Wiederholende Aspekte behalten ihren Platz als unverzichtbare Elemente des aufbauenden Lernens. Eine vertiefte Wiederholung kann darüber hinaus für Schülerinnen und Schüler mit fachlichen Defiziten in einem Vertiefungsfach Mathematik stattfinden, das ab dem Schuljahr 2010/2011 angeboten wird.
Ebenso entfallen Inhalte aus der beschreibenden Statistik, die nach den Kernlehrplänen des verkürzten Bildungsgangs bereits in der Sekundarstufe I behandelt worden sind. Stattdessen wird die in der Sekundarstufe I bereits begonnene Wahrscheinlichkeitsrechnung weitergeführt.
Der Erlass tritt für Schülerinnen und Schüler in Kraft, die am 1. 8. 2010 am Gymnasium aus dem verkürzten Bildungsgang in die gymnasiale Oberstufe eintreten.
Schülerinnen und Schüler, die zu diesem Zeitpunkt aus unverkürzten Bildungsgängen in die gymnasiale Oberstufe eintreten, sollen ebenfalls nach diesen Übergangsregelungen verfahren, um eine gleichsinnige Vorbereitung auf das Abitur in der Doppeljahrgangsstufe zu gewährleisten.
Schulen, in denen die Verkürzung des Bildungsgangs vorgezogen wurde, können diese Übergangsregelungen bereits ab dem Schuljahr 2009/2010 anwenden.
Begleitend zu diesem Erlass werden den Schulen rechtzeitig Handreichungen zur Verfügung gestellt.
ABl. NRW. 08/09 S. 418