Orthodoxe Religionslehre als Schulfach kann nun studiert werden Neben den Unterrichtsfächern Evangelische Religionslehre und Katholische Religionslehre wird durch die fächerspezifischen Vorgaben für die Orthodoxe Religionslehre erstmalig die Möglichkeit eröffnet, eine weitere Religionslehre für das Lehramt an Schulen in Nordrhein-Westfalen zu studieren. Das Fach Orthodoxe Religionslehre wird im Rahmen eines Erweiterungsstudienganges an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster angeboten und führt zur Lehrbefähigung in einem Drittfach. |
Zu BASS 20 – 04
Fächerspezifische Vorgaben;
Orthodoxe Religionslehre
für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen,
für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen
und den entsprechenden Jahrgangsstufen
der Gesamtschulen,
für das Lehramt an Berufskollegs
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 25. 6. 2009 – 421-6.08.04.04-56314/09
Der Studiengang „Orthodoxe Religionslehre“ soll orthodoxe Religionslehrerinnen und Religionslehrer ausbilden für
– das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen,
– das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen,
– das Lehramt an Berufskollegs.
Die Lehrbefähigung für die orthodoxe Religionslehre kann dabei auf der Grundlage von § 22 des Gesetzes über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen Schulen (Lehrerausbildungsgesetz – LABG) vom 2. Juli 2002 (SGV. NRW. 223/BASS 1 – 8 ü) im Rahmen einer Erweiterungsprüfung gemäß § 29 der Ordnung der Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen (Lehramtsprüfungsordnung – LPO) vom 27. März 2003 (SGV. NRW. 223/BASS 20 – 02 Nr. 11) in der jeweils gültigen Fassung, erworben werden in Ergänzung zu zwei grundständig studierten Fächern gemäß §§ 32 ff. LPO, im Falle eines sog. Ein-Fach-Studiums gemäß § 35 LPO in Ergänzung zu dem Fach Kunst oder dem Fach Musik.
Das Studium hat zum Ziel, den Studierenden eine wissenschaftliche Ausbildung in orthodoxer Theologie zu geben. Es konzentriert sich auf Bereiche, die in der Praxis des schulischen Religionsunterrichts für die orthodoxen Schülerinnen und Schüler von besonderer Relevanz sind. Gleichzeitig sollen den Studierenden Kenntnisse in Religionspädagogik mit den der orthodoxen Tradition entstammenden Akzentsetzungen vermittelt werden.
Detaillierte Informationen über das Studium des Faches Orthodoxe Religionslehre zu:
I Grundlegenden Kompetenzen,
II Standards,
III dem Zusammenhang von Modularisierung und Prüfungen,
IV Aufbau des Studiengangs
werden im Bildungsportal veröffentlicht.
ABl. NRW. 08/09 S. 421