16 neue Kernlehrpläne für den Fremdsprachenunterricht in der Sekundarstufe I Gemäß der APO-SI von 2010 werden an den Gymnasien (GY) sowie Realschulen (RS) und Gesamtschulen (GE) Fremdsprachen in Klasse 6 als zweite Fremdsprache angeboten. Ab Klasse 8 kann von den Schülerinnen und Schülern wiederum eine Fremdsprache gewählt werden. Gymnasien können darüber hinaus Fremdsprachen bereits ab Klasse 5 anbieten. Der entsprechende Kernlehrplan für das Gymnasium berücksichtigt darüber hinaus die Schulzeitverkürzung in der Sekundarstufe I des Gymnasiums. Für das Fach Chinesisch wurden an einem einheitlichen Format orientierte Kernlehrpläne für die Lehrgänge „Chinesisch ab Klasse 6“ (C6) und „Chinesisch ab Klasse 8“ (C8) – GY und GE – erarbeitet. Für das Fach Griechisch wurde ein an einem einheitlichen Format orientierter Kernlehrplan für den Lehrgang „Griechisch ab Klasse 8“ – GY – erarbeitet. Für das Fach Italienisch wurden an einem einheitlichen Format orientierte Kernlehrpläne für die unterschiedlichen Lehrgänge „Italienisch ab Klasse 6“ sowie „Italienisch ab Klasse 8“ – GY, GE und RE – erarbeitet. Für das Fach Japanisch wurde ein an einem einheitlichen Format orientierter Kernlehrplan für den Lehrgang „Japanisch ab Klasse 8“ (J8) – GY – erarbeitet. Für das Fach Niederländisch wurden an einem einheitlichen Format orientierte Kernlehrpläne für die unterschiedlichen Lehrgänge „Niederländisch ab Klasse 6“ sowie „Niederländisch ab Klasse 8“ – GY, GE und RE – erarbeitet. Für das Fach Portugiesisch wurde ein an einem einheitlichen Format orientierter Kernlehrplan für die unterschiedlichen Lehrgänge „Portugiesisch ab Klasse 6 (P6)“, „Portugiesisch ab Klasse 8 (P8)“ sowie „Portugiesisch ab Klasse 5 (P5)“ – GY – erarbeitet. Für das Fach Russisch wurden an einem einheitlichen Format orientierte Kernlehrpläne für die unterschiedlichen Lehrgänge „Russisch ab Klasse 6“ und „Russisch ab Klasse 8“ – GY und GE – erarbeitet. Für das Fach Spanisch wurden an einem einheitlichen Format orientierte Kernlehrpläne für die unterschiedlichen Lehrgänge „Spanisch ab Klasse 6“ und „Spanisch ab Klasse 8“ – GY, GE und RE – erarbeitet. |
Zu BASS 15 – 23, 24, 25*
Kernlehrpläne
für die Sekundarstufe I
des Gymnasiums, der Gesamtschule und Realschule
für die Fächer
1. Chinesisch (GY), (GE)
2. Griechisch (GY)
3. Italienisch (GY), (GE), (RS)
4. Japanisch (GY)
5. Niederländisch (GY), (GE), (RS)
6. Portugiesisch (GY)
7. Russisch (GY), (GE)
8. Spanisch (GY), (GE), (RS)
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 1. 7. 2009 – 522-6.03.13.02-58961
1. Kernlehrplan Chinesisch (GY), (GE)
Für die Sekundarstufe I der Gymnasien und Gesamtschulen werden hiermit Kernlehrpläne für das Fach Chinesisch gemäß § 29 SchulG (BASS 1 – 1) festgesetzt.
Sie treten am 1. 8. 2009 für alle Schülerinnen und Schüler in Kraft, die im Schuljahr 2009/10 die Klassen 5 bis 9 besuchen. Zum 1. 8. 2010 werden sie für alle Klassen verbindlich.
Die Veröffentlichung der Kernlehrpläne erfolgt in der Schriftenreihe „Schule in NRW“.
Heft 3432 Kernlehrplan Gymnasium Chinesisch
Heft 3115 Kernlehrplan Gesamtschule Chinesisch
2. Kernlehrplan Griechisch (GY)
Für die Sekundarstufe I der Gymnasien wird hiermit der Kernlehrplan für das Fach Griechisch gemäß § 29 SchulG (BASS 1 – 1) festgesetzt.
Er tritt am 1. 8. 2009 für alle Schülerinnen und Schüler in Kraft, die im Schuljahr 2009/10 die Klassen 5 bis 9 besuchen. Zum 1. 8. 2010 wird er für alle Klassen verbindlich.
Die Veröffentlichung des Kernlehrplans erfolgt in der Schriftenreihe „Schule in NRW“.
Heft 3404 Kernlehrplan Gymnasium Griechisch
Zum 31. Juli 2010 tritt folgender Lehrplan außer Kraft:
– Gymnasium, Griechisch ab Klasse 5
RdErl. v. 8. 2. 1993 (BASS 15 – 25 Nr. 4*).
3. Kernlehrplan Italienisch (GY), (GE), (RS)
Für die Sekundarstufe I der Gymnasien, der Real- und Gesamtschulen werden hiermit Kernlehrpläne für das Fach Italienisch gemäß § 29 SchulG (BASS 1 – 1) festgesetzt.
Sie treten am 1. 8. 2009 für alle Schülerinnen und Schüler in Kraft, die im Schuljahr 2009/10 die Klassen 5 bis 9 besuchen. Zum 1. 8. 2010 werden sie für alle Klassen verbindlich.
Die Veröffentlichung der Kernlehrpläne erfolgt in der Schriftenreihe „Schule in NRW“.
Heft 3418 Kernlehrplan Gymnasium Italienisch
Heft 3116 Kernlehrplan Gesamtschule Italienisch
Heft 3321 Kernlehrplan Realschule Italienisch
Zum 31. Juli 2010 tritt folgender Lehrplan außer Kraft:
– Gymnasium, Italienisch
RdErl. v. 8. 2. 1993 (BASS 15 – 25 Nr. 18*).
4. Kernlehrplan Japanisch (GY)
Für die Sekundarstufe I der Gymnasien wird hiermit der Kernlehrplan für das Fach Japanisch gemäß § 29 SchulG (BASS 1 – 1) festgesetzt.
Er tritt am 1. 8. 2009 für alle Schülerinnen und Schüler in Kraft, die im Schuljahr 2009/10 die Klassen 5 bis 9 besuchen. Zum 1. 8. 2010 wird er für alle Klassen verbindlich.
Die Veröffentlichung des Kernlehrplans erfolgt in der Schriftenreihe „Schule in NRW“.
Heft 3434 Kernlehrplan Gymnasium Japanisch
5. Kernlehrplan Niederländisch (GY), (GE), (RS)
Für die Sekundarstufe I der Gymnasien, der Real- und Gesamtschulen werden hiermit Kernlehrpläne für das Fach Niederländisch gemäß § 29 SchulG (BASS 1 – 1) festgesetzt.
Sie treten am 1. 8. 2009 für alle Schülerinnen und Schüler in Kraft, die im Schuljahr 2009/10 die Klassen 5 bis 9 besuchen. Zum 1. 8. 2010 werden sie für alle Klassen verbindlich.
Die Veröffentlichung der Kernlehrpläne erfolgt in der Schriftenreihe „Schule in NRW“.
Heft 3420 Kernlehrplan Gymnasium Niederländisch
Heft 3117 Kernlehrplan Gesamtschule Niederländisch
Heft 3318 Kernlehrplan Realschule Niederländisch
Zum 31. Juli 2010 treten die folgenden Lehrpläne außer Kraft:
– Gymnasium, Niederländisch
RdErl. v. 8. 2. 1993 (BASS 15 – 25 Nr. 20*)
– Realschule, Niederländisch
RdErl. vom 20. 8. 1993 (BASS 15 – 23 Nr. 18*).
6. Kernlehrplan Portugiesisch (GY)
Für die Sekundarstufe I der Gymnasien wird hiermit der Kernlehrplan für das Fach Portugiesisch gemäß § 29 SchulG (BASS 1 – 1) festgesetzt.
Er tritt am 1. 8. 2009 für alle Schülerinnen und Schüler in Kraft, die im Schuljahr 2009/10 die Klassen 5 bis 9 besuchen. Zum 1. 8. 2010 wird er für alle Klassen verbindlich.
Die Veröffentlichung des Kernlehrplans erfolgt in der Schriftenreihe „Schule in NRW“.
Heft 3435 Kernlehrplan Gymnasium Portugiesisch
7. Kernlehrplan Russisch (GY), (GE)
Für die Sekundarstufe I der Gymnasien, der Real- und Gesamtschulen werden hiermit Kernlehrpläne für das Fach Russisch gemäß § 29 SchulG (BASS 1 – 1) festgesetzt.
Sie treten am 1. 8. 2009 für alle Schülerinnen und Schüler in Kraft, die im Schuljahr 2009/10 die Klassen 5 bis 9 besuchen. Zum 1. 8. 2010 werden sie für alle Klassen verbindlich.
Die Veröffentlichung der Kernlehrpläne erfolgt in der Schriftenreihe „Schule in NRW“.
Heft 3419 Kernlehrplan Gymnasium Russisch
Heft 3118 Kernlehrplan Gesamtschule Russisch
Zum 31. Juli 2010 tritt folgender Lehrplan außer Kraft:
– Gymnasium, Russisch
RdErl. v. 8. 2. 1993 (BASS 15 – 25 Nr. 19*).
8. Kernlehrplan Spanisch (GY), (GE), (RS)
Für die Sekundarstufe I der Gymnasien, der Real- und Gesamtschulen werden hiermit Kernlehrpläne für das Fach Spanisch gemäß § 29 SchulG (BASS 1 – 1) festgesetzt.
Sie treten am 1. 8. 2009 für alle Schülerinnen und Schüler in Kraft, die im Schuljahr 2009/10 die Klassen 5 bis 9 besuchen. Zum 1. 8. 2010 werden sie für alle Klassen verbindlich.
Die Veröffentlichung der Kernlehrpläne erfolgt in der Schriftenreihe „Schule in NRW“.
Heft 3416 Kernlehrplan Gymnasium Spanisch
Heft 3119 Kernlehrplan Gesamtschule Spanisch
Heft 3322 Kernlehrplan Realschule Spanisch
Zum 31. Juli 2010 tritt der folgende Lehrplan außer Kraft:
– Gymnasium, Spanisch
RdErl. vom 8.2.1993 (BASS 15 – 25 Nr. 16*).
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ABl. NRW. 08/09 S. 419