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    16 neue Kernlehrpläne für den Fremdsprachenunterricht in der Sekundarstufe I

    Gemäß der APO-SI von 2010 werden an den Gymnasien (GY) sowie Realschulen (RS) und Gesamtschulen (GE) Fremdsprachen in Klasse 6 als zweite Fremdsprache angeboten. Ab Klasse 8 kann von den Schülerinnen und Schülern wiederum eine Fremdsprache gewählt werden. Gymnasien können darüber hinaus Fremdsprachen bereits ab Klasse 5 anbieten.

    Der entsprechende Kernlehrplan für das Gymnasium berücksichtigt darüber hinaus die Schulzeitverkürzung in der Sekundarstufe I des Gymnasiums.

    Für das Fach Chinesisch wurden an einem einheitlichen Format orientierte Kernlehrpläne für die Lehrgänge „Chinesisch ab Klasse 6“ (C6) und „Chinesisch ab Klasse 8“ (C8) – GY und GE – erarbeitet.

    Für das Fach Griechisch wurde ein an einem einheitlichen Format orientierter Kernlehrplan für den Lehrgang „Griechisch ab Klasse 8“ – GY – erarbeitet.

    Für das Fach Italienisch wurden an einem einheitlichen Format orientierte Kernlehrpläne für die unterschiedlichen Lehrgänge „Italienisch ab Klasse 6“ sowie „Italienisch ab Klasse 8“ – GY, GE und RE – erarbeitet.

    Für das Fach Japanisch wurde ein an einem einheitlichen Format orientierter Kernlehrplan für den Lehrgang „Japanisch ab Klasse 8“ (J8) – GY – erarbeitet.

    Für das Fach Niederländisch wurden an einem einheitlichen Format orientierte Kernlehrpläne für die unterschiedlichen Lehrgänge „Niederländisch ab Klasse 6“ sowie „Niederländisch ab Klasse 8“ – GY, GE und RE – erarbeitet.

    Für das Fach Portugiesisch wurde ein an einem einheitlichen Format orientierter Kernlehrplan für die unterschiedlichen Lehrgänge „Portugiesisch ab Klasse 6 (P6)“, „Portugiesisch ab Klasse 8 (P8)“ sowie „Portugiesisch ab Klasse 5 (P5)“ – GY – erarbeitet.

    Für das Fach Russisch wurden an einem einheitlichen Format orientierte Kernlehrpläne für die unterschiedlichen Lehrgänge „Russisch ab Klasse 6“ und „Russisch ab Klasse 8“ – GY und GE – erarbeitet.

    Für das Fach Spanisch wurden an einem einheitlichen Format orientierte Kernlehrpläne für die unterschiedlichen Lehrgänge „Spanisch ab Klasse 6“ und „Spanisch ab Klasse 8“ – GY, GE und RE – erarbeitet.

    Zu BASS 15 – 23, 24, 25*

    Kernlehrpläne
    für die Sekundarstufe I
    des Gymnasiums, der Gesamtschule und Realschule
    für die Fächer
    1. Chinesisch (GY), (GE)
    2. Griechisch (GY)
    3. Italienisch (GY), (GE), (RS)
    4. Japanisch (GY)
    5. Niederländisch (GY), (GE), (RS)
    6. Portugiesisch (GY)
    7. Russisch (GY), (GE)
    8. Spanisch (GY), (GE), (RS)

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
    v. 1. 7. 2009 – 522-6.03.13.02-58961

    1. Kernlehrplan Chinesisch (GY), (GE)

    Für die Sekundarstufe I der Gymnasien und Gesamtschulen werden hiermit Kernlehrpläne für das Fach Chinesisch gemäß § 29 SchulG (BASS 1 – 1) festgesetzt.

    Sie treten am 1. 8. 2009 für alle Schülerinnen und Schüler in Kraft, die im Schuljahr 2009/10 die Klassen 5 bis 9 besuchen. Zum 1. 8. 2010 werden sie für alle Klassen verbindlich.

    Die Veröffentlichung der Kernlehrpläne erfolgt in der Schriftenreihe „Schule in NRW“.

    Heft 3432   Kernlehrplan Gymnasium Chinesisch

    Heft 3115   Kernlehrplan Gesamtschule Chinesisch

    2. Kernlehrplan Griechisch (GY)

    Für die Sekundarstufe I der Gymnasien wird hiermit der Kernlehrplan für das Fach Griechisch gemäß § 29 SchulG (BASS 1 – 1) festgesetzt.

    Er tritt am 1. 8. 2009 für alle Schülerinnen und Schüler in Kraft, die im Schuljahr 2009/10 die Klassen 5 bis 9 besuchen. Zum 1. 8. 2010 wird er für alle Klassen verbindlich.

    Die Veröffentlichung des Kernlehrplans erfolgt in der Schriftenreihe „Schule in NRW“.

    Heft 3404   Kernlehrplan Gymnasium Griechisch

    Zum 31. Juli 2010 tritt folgender Lehrplan außer Kraft:

    – Gymnasium, Griechisch ab Klasse 5
    RdErl. v. 8. 2. 1993 (BASS 15 – 25 Nr. 4*).

     

    3. Kernlehrplan Italienisch (GY), (GE), (RS)

    Für die Sekundarstufe I der Gymnasien, der Real- und Gesamtschulen werden hiermit Kernlehrpläne für das Fach Italienisch gemäß § 29 SchulG (BASS 1 – 1) festgesetzt.

    Sie treten am 1. 8. 2009 für alle Schülerinnen und Schüler in Kraft, die im Schuljahr 2009/10 die Klassen 5 bis 9 besuchen. Zum 1. 8. 2010 werden sie für alle Klassen verbindlich.

    Die Veröffentlichung der Kernlehrpläne erfolgt in der Schriftenreihe „Schule in NRW“.

    Heft 3418   Kernlehrplan Gymnasium Italienisch

    Heft 3116   Kernlehrplan Gesamtschule Italienisch

    Heft 3321   Kernlehrplan Realschule Italienisch

    Zum 31. Juli 2010 tritt folgender Lehrplan außer Kraft:

    – Gymnasium, Italienisch
    RdErl. v. 8. 2. 1993 (BASS 15 – 25 Nr. 18*).

     

    4. Kernlehrplan Japanisch (GY)

    Für die Sekundarstufe I der Gymnasien wird hiermit der Kernlehrplan für das Fach Japanisch gemäß § 29 SchulG (BASS 1 – 1) festgesetzt.

    Er tritt am 1. 8. 2009 für alle Schülerinnen und Schüler in Kraft, die im Schuljahr 2009/10 die Klassen 5 bis 9 besuchen. Zum 1. 8. 2010 wird er für alle Klassen verbindlich.

    Die Veröffentlichung des Kernlehrplans erfolgt in der Schriftenreihe „Schule in NRW“.

    Heft 3434   Kernlehrplan Gymnasium Japanisch

    5. Kernlehrplan Niederländisch (GY), (GE), (RS)

    Für die Sekundarstufe I der Gymnasien, der Real- und Gesamtschulen werden hiermit Kernlehrpläne für das Fach Niederländisch gemäß § 29 SchulG (BASS 1 – 1) festgesetzt.

    Sie treten am 1. 8. 2009 für alle Schülerinnen und Schüler in Kraft, die im Schuljahr 2009/10 die Klassen 5 bis 9 besuchen. Zum 1. 8. 2010 werden sie für alle Klassen verbindlich.

    Die Veröffentlichung der Kernlehrpläne erfolgt in der Schriftenreihe „Schule in NRW“.

    Heft 3420    Kernlehrplan Gymnasium Niederländisch

    Heft 3117   Kernlehrplan Gesamtschule Niederländisch

    Heft 3318   Kernlehrplan Realschule Niederländisch

    Zum 31. Juli 2010 treten die folgenden Lehrpläne außer Kraft:

    – Gymnasium, Niederländisch
    RdErl. v. 8. 2. 1993 (BASS 15 – 25 Nr. 20*)

     

    – Realschule, Niederländisch
    RdErl. vom 20. 8. 1993 (BASS 15 – 23 Nr. 18*).

     

    6. Kernlehrplan Portugiesisch (GY)

    Für die Sekundarstufe I der Gymnasien wird hiermit der Kernlehrplan für das Fach Portugiesisch gemäß § 29 SchulG (BASS 1 – 1) festgesetzt.

    Er tritt am 1. 8. 2009 für alle Schülerinnen und Schüler in Kraft, die im Schuljahr 2009/10 die Klassen 5 bis 9 besuchen. Zum 1. 8. 2010 wird er für alle Klassen verbindlich.

    Die Veröffentlichung des Kernlehrplans erfolgt in der Schriftenreihe „Schule in NRW“.

    Heft 3435   Kernlehrplan Gymnasium Portugiesisch

    7. Kernlehrplan Russisch (GY), (GE)

    Für die Sekundarstufe I der Gymnasien, der Real- und Gesamtschulen werden hiermit Kernlehrpläne für das Fach Russisch gemäß § 29 SchulG (BASS 1 – 1) festgesetzt.

    Sie treten am 1. 8. 2009 für alle Schülerinnen und Schüler in Kraft, die im Schuljahr 2009/10 die Klassen 5 bis 9 besuchen. Zum 1. 8. 2010 werden sie für alle Klassen verbindlich.

    Die Veröffentlichung der Kernlehrpläne erfolgt in der Schriftenreihe „Schule in NRW“.

    Heft 3419   Kernlehrplan Gymnasium Russisch

    Heft 3118   Kernlehrplan Gesamtschule Russisch

    Zum 31. Juli 2010 tritt folgender Lehrplan außer Kraft:

    – Gymnasium, Russisch
    RdErl. v. 8. 2. 1993 (BASS 15 – 25 Nr. 19*).

     

    8. Kernlehrplan Spanisch (GY), (GE), (RS)

    Für die Sekundarstufe I der Gymnasien, der Real- und Gesamtschulen werden hiermit Kernlehrpläne für das Fach Spanisch gemäß § 29 SchulG (BASS 1 – 1) festgesetzt.

    Sie treten am 1. 8. 2009 für alle Schülerinnen und Schüler in Kraft, die im Schuljahr 2009/10 die Klassen 5 bis 9 besuchen. Zum 1. 8. 2010 werden sie für alle Klassen verbindlich.

    Die Veröffentlichung der Kernlehrpläne erfolgt in der Schriftenreihe „Schule in NRW“.

    Heft 3416   Kernlehrplan Gymnasium Spanisch

    Heft 3119   Kernlehrplan Gesamtschule Spanisch

    Heft 3322   Kernlehrplan Realschule Spanisch

    Zum 31. Juli 2010 tritt der folgende Lehrplan außer Kraft:

    – Gymnasium, Spanisch
    RdErl. vom 8.2.1993 (BASS 15 – 25 Nr. 16*).

     

     

    Die vom Verlag übersandten Hefte sind in die Schulbibliothek einzustellen und dort auch für die Mitwirkungsberechtigten zur Einsichtnahme bzw. zur Ausleihe verfügbar zu halten.

    * nur online unter www.schulministerium.nrw.de \> Schulrecht \> Richtlinien und Lehrpläne \> Richtlinienliste oder für Abonnenten unter www.schul-welt.de

     

    ABl. NRW. 08/09 S. 419

     

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