Eignungsfeststellungsverfahren;
Anerkennung von Fortbildungen für Lehrkräfte,
die ein Amt als Schulleiterin oder Schulleiter anstreben
Gemäß Nummer 2 Satz 3 des Runderlasses des MSW vom 25. 11. 2008 (ABl. NRW. S. 625 ff./BASS 2009/2010 21 – 01 Nr. 30) können auf Führung und Management ausgerichtete Weiterbildungskurse bei privaten Einrichtungen für die Zulassung zum Eignungsfeststellungsverfahren (EFV) berücksichtigt werden. Das Schulministerium hat jetzt die entsprechenden Qualifizierungsangebote von der Bildungsakademie Sonderpädagogik in Würzburg, der Cornelsen-Akademie in Berlin sowie der Schulleiter-Akademie (IVTM) in Dortmund als geeignete Vorbereitungen auf ein Amt als Schulleiterin oder Schulleiter anerkannt. Diese Anerkennungen sind bis zum 31. 7. 2010 befristet.
Ebenfalls direkt zum EFV zugelassen werden Lehrerinnen und Lehrer, wenn sie ein auf Führung und Management ausgerichtetes, mindestens zweisemestriges Studium an einer Hochschule absolviert haben.
ABl. NRW. 07/09 S. 380