Zu BASS 13 – 32 Nr. 3.2
Berichtigung
Betr.: Verwaltungsvorschriften zur Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (VVzAPO-GOSt); Änderung, RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 22. 5. 2009 (Amtsblatt 6/2009 Seite 314)
Im genannten Runderlass hat sich ein Fehler eingeschlichen; Eine starke Einschränkung des Zeitraums für die Fachprüfung im 2. Leistungskursfach wird hier fälschlicherweise im Abitur eingebaut. Richtig ist daher im Abschnitt A Nr. 6, in Abschnitt B Nr. 21 und in Abschnitt C Nr. 15 zu streichen.
ABl. NRW. 07/09 S. 378