Zu BASS 15 – 21
Sekundarstufe I;
Lehrplan Islamkunde in deutscher Sprache
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 17. 5. 2009 – 321-6.08.04.03-69590
Für den Unterricht Islamkunde in deutscher Sprache in der Sekundarstu-fe I Klasse 5 bis 10 wird hiermit ein Lehrplan gemäß § 29 Schulgesetz NRW (BASS 1 – 1) festgesetzt.
Der Lehrplan gilt sowohl für den Schulversuch „Islamkunde in deutscher Sprache“ als auch für „Islamkunde“ im Rahmen des herkunftssprachlichen Unterrichts.
Er tritt am 1. August 2009 in Kraft und wird als Heft 5019 in der Schriftenreihe „Schule in Nordrhein-Westfalen“ veröffentlicht.
Die vom Verlag übersandten Hefte sind in der Schulbibliothek einzustellen, damit vor allem die Lehrerinnen und Lehrer und die Eltern sie dort einsehen oder ausleihen können.
ABl. NRW. 06/09 S. 318