Erstattung von Schülerfahrkosten und der Kosten für Lernmittel an Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die Schulen im benachbarten Ausland besuchen |
Zu BASS 11 – 04 Nr. 1
Erstattung der Schülerfahrkosten
und der Kosten für Lernmittel
an Schülerinnen und Schüler, die Schulen
außerhalb Nordrhein-Westfalens besuchen
(sog. Pendler); Änderung
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
vom 27. 4. 2009 – 225.2.02.02.02/97-76643/09
Bezug: RdErl. des Kultusministeriums vom 29. 3. 1971
(BASS 11 – 04 Nr. 1)
Der Bezugserlass wird wie folgt geändert:
In Nr. 1.1 wird folgender Satz 2 (neu) angefügt:
„Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf gilt dies auch, wenn eine Schule im benachbarten Ausland besucht wird und innerhalb der Landesgrenzen eine geeignete und zumutbar erreichbare Beschulungsmöglichkeit nicht vorhanden ist.“
ABl. NRW. 05/09 S. 241