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    Zur Reduzierung der Korrekturbelastung
    von Lehrerinnen und Lehrern

    Das Korrigieren von Klassenarbeiten/Klausuren und anderen schriftlichen Leistungsüberprüfungen ist neben der Erfüllung der Unterrichtsverpflichtung sowie der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts ein äußerst zeitintensiver Bestandteil des Lehrerberufs.

    Um die mit der Korrekturtätigkeit einhergehenden Belastungen ein Stück weit aufzufangen, gibt es allerdings vielfältige Regelungen, die unmittelbare Entlastungen zum Gegenstand haben bzw. den Schulen Möglichkeiten einräumen, solche zu schaffen. Im Anschluss seien die wichtigsten Maßnahmen und Möglichkeiten zur Entlastung der Lehrerinnen und Lehrer genannt:

    Maßnahmen und Möglichkeiten zur Entlastung im Schulalltag

    – Mit Blick auf die besondere Belastung der Lehrerinnen und Lehrer durch Lernstandserhebungen und zentrale Prüfungen ist die Zahl der Klassenarbeiten sukzessive um eine Arbeit pro Schuljahr reduziert worden. Für die Klassen 9 und 10 geschah dies bereits zum Schuljahr 2004/2005, für die Klasse 8 zum Schuljahr 2006/2007.

     

    – Im Rahmen des Direktionsrechts haben Schulleiterinnen und Schulleiter die Möglichkeit, besonders belastete Lehrerinnen und Lehrer von Mehrarbeit, Pausenaufsicht o. ä. auszunehmen.

     

    – Unter anderem zum Ausgleich besonderer unterrichtlicher Belastungen steht den Schulen ein Anrechnungsstundenkontingent zur Verfügung (§ 2 Abs. 5 VO zu § 93 Abs. 2 SchulG). Über die Grundsätze der Verteilung entscheidet die Lehrerkonferenz, die Verteilung im Einzelfall obliegt der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter.

     

    – Unter der Voraussetzung, dass die Unterrichtserteilung in ungekürzter Form sichergestellt wird (§ 59 Abs. 2 Nr. 4 SchulG), kann besonders belasteten Lehrerinnen und Lehrern im Kontext des Zentralabiturs ein Korrekturtag gewährt werden (s. Abiturverfügung). Eine weitere Entlas-tung wird in diesem Zusammenhang über den Verzicht auf Aufgabenvorschläge aus der Lehrerschaft erreicht.

     

    – Für die Anzahl und Dauer der Klassenarbeiten in der Sekundarstufe I enthalten die VV zu § 6 der Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (APO-S I) Bandbreiten (s. nachfolgende Tabellen). Die damit eröffneten Spielräume sollten von den Schulen genutzt werden.

     

    Hauptschule

    Klasse

    Deutsch

    Englisch

    Mathematik

    Anzahl

    Dauer (nach Unterrichtsstunden)

    Anzahl

    Dauer (nach Unterrichtsstunden)

    Anzahl

    Dauer (nach Unterrichtsstunden)

    5

    6

    1

    3*)

    bis zu 1

    6

    bis zu 1

    6

    6

    1

    6

    bis zu 1

    6

    bis zu 1

    7

    6

    1-2

    6

    bis zu 1

    6

    bis zu 1

    8

    5

    1-2

    5

    1-2

    5

    1-2

    9

    4-5

    2-3

    4-5

    1-2

    4-5

    1-2

    10

    4-5

    2-3

    4-5

    1-2

    4-5

    1-2

    *) beginnend mit dem 2. Schulhalbjahr

    Realschule

    Klasse

    Deutsch

    Englisch

    Mathematik

    Wahlpflicht-
    unterricht

    Anzahl

    Dauer (nach Unterrichtsstunden)

    Anzahl

    Dauer (nach Unterrichtsstunden)

    Anzahl

    Dauer (nach Unterrichtsstunden)

    Anzahl

    Dauer (nach Unterrichtsstunden)

    5

    6

    1

    6

    bis zu 1

    6

    bis zu 1

    -

    -

    6

    6

    1

    6

    bis zu 1

    6

    bis zu 1

    6*)

    bis zu 1

    7

    6

    1-2

    6

    1

    6

    1

    6

    bis zu 1

    8

    5

    1-2

    5

    1-2

    5

    1-2

    5

    1

    9

    4-5

    2-3

    4-5

    1-2

    4-5

    1-2

    4-5

    1-2

    10

    4-5

    2-3

    4-5

    1-2

    4-5

    2

    4-5

    1-2

    *) Zweite Fremdsprache

     

     

    Gymnasium

    Klasse

    Deutsch

    1. Fremdsprache

    2. Fremdsprache

    Mathematik

    Anzahl

    Dauer (nach Unterrichtsstunden)

    Anzahl

    Dauer (nach Unterrichtsstunden)

    Anzahl

    Dauer (nach Unterrichtsstunden)

    Anzahl

    Dauer (nach Unterrichtsstunden)

    5

    6

    1

    6*)

    bis zu 1

    -*)

    -

    6

    bis zu 1

    6

    6

    1

    6*)

    1

    6*)

    bis zu 1

    6

    bis zu 1

    7

    6

    1-2

    6

    1

    6

    1

    6

    1

    8

    5

    1-2

    5

    1-2

    5

    1

    5

    1-2

    9

    4-5

    2-3

    4-5

    1-2

    4-5

    1-2

    4-5

    1-2

    *) Wird die zweite Fremdsprache bereits ab Klasse 5 unterrichtet, werden in Englisch in den Klassen 5 und 6 jeweils vier Klassenarbeiten geschrieben. In der zweiten Fremdsprache werden in Klasse 5 vier, in Klasse 6 sechs Klassenarbeiten geschrieben.

    Darüber hinaus werden im Wahlpflichtunterricht der Klassen 8 und 9 je Schuljahr vier Klassenarbeiten von ein bis zwei Unterrichtsstunden geschrieben.

    Bis einschließlich im Schuljahr 2009/2010 werden in der Klasse 10 des Gymnasiums folgende Klassenarbeiten geschrieben: jeweils vier bis fünf Klassenarbeiten in Deutsch, erste Fremdsprache, zweite Fremdsprache, Mathematik und vier Klassenarbeiten im Wahlpflichtbereich II. Die Dauer beträgt zwei bis drei Unterrichtsstunden in Deutsch, je eine bis zwei Unterrichtsstunden in der ersten Fremdsprache, der zweiten Fremdsprache und im Wahlpflichtbereich II sowie zwei Unterrichtsstunden in Mathematik.

    Gesamtschule

    Klasse

    Deutsch

    Englisch

    Mathematik

    Wahlpflicht-
    unterricht

    Anzahl

    Dauer (nach Unterrichtsstunden)

    Anzahl

    Dauer (nach Unterrichtsstunden)

    Anzahl

    Dauer (nach Unterrichtsstunden)

    Anzahl

    Dauer (nach Unterrichtsstunden)

    5

    6

    1

    6

    bis zu 1

    6

    bis zu 1

    -

    -

    6

    6

    1

    6

    bis zu 1

    6

    bis zu 1

    6

    bis zu 1

    7

    6

    1-2

    6

    1

    6

    1

    4-6

    bis zu 1

    8

    5

    1-2

    5

    1-2

    5

    1-2

    4-5

    1

    9

    4-5

    2-3

    4-5

    1-2

    4-5

    1-2

    4-5

    1-2

    10

    4-5

    2-3

    4-5

    1-2

    4-5

    2

    4-5

    1-2

    Wird im Wahlpflichtunterricht in den Klassen 9 und 10 eine Fremdsprache unterrichtet, werden in jedem Schuljahr vier Klassenarbeiten von ein bis zwei Unterrichtsstunden geschrieben.

    – Gleiches gilt für die Bandbreiten hinsichtlich der Anzahl und Dauer der Klausuren in der Gymnasialen Oberstufe (s. VV 14.1 und 14.2 zu § 14 Abs. 1 der Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe – APO-GOSt).

     

    Für die Zahl und Dauer der Klausuren in jedem Halbjahr der Jahrgangsstufe 11 gilt:

    Grundkurse

    Anzahl

    Dauer (nach Unterrichtsstunden)

    Deutsch, Mathematik,
    fortgeführte Fremdsprachen

    2

    2

    neu einsetzende Fremdsprachen

    2

    1-2

    in einer Fremdsprache unterrichtetes
    Sachfach

    1-2

    2

    ein gesellschaftswissenschaftliches und
    ein naturwissenschaftliches Fach sowie
    weitere Fächer

    1-2

    2

    Für die Zahl und Dauer der Klausuren in den Jahrgangsstufen 12/I bis 13/II gilt:

    Jahrgangsstufe

    1. Hj. der Q-phase

    2. Hj. der Q-phase

    3. Hj. der Q-phase

    4. Hj. der Q-phase

    Anzahl

    Dauer (nach Unterrichtsstunden)

    Anzahl

    Dauer (nach Unterrichtsstunden)

    Anzahl

    Dauer (nach Unterrichtsstunden)

    Anzahl

    Dauer (nach Unterrichtsstunden)

    Leistungskurse

    2

    3-4

    2

    3-4

    2

    4-5

    1

    4,25

    Grundkurse im 3. Abiturfach

    2

    2-3

    2

    2-3

    2

    3

    1

    3

    Grundkurse im 4. Abiturfach

    2

    2-3

    2

    2-3

    2

    3

     

     

    Grundkurse in den von der Eph an neu einsetzenden Fremdsprachen

    2

    2

    2

    2

    2

    2-3

    1

    3

    Grundkurse in Deutsch, Mathematik, einer fortgeführten Fremdsprache und dem Pflichtfach gemäß § 11 Abs. 5, sofern sie nicht Abiturfach sind, sowie in weiteren Fächern

    2

    2-3

    2

    2-3

    2

    3

     

     

    – In der Sekundarstufe I kann pro Schuljahr eine Klassenarbeit durch ei-ne andere Form der schriftlichen Leistungsüberprüfung, in Ausnahme-fällen auch durch eine nicht schriftliche Leistungsüberprüfung ersetzt werden (§ 6 Abs. 8 APO-S I). Andere Formen schriftlicher Leistungen neben Klassenarbeiten sind insbesondere Facharbeiten, Schülerarbeiten im Rahmen der Begabungsförderung, begleitete Formen der Dokumentation selbstgesteuerten Lernens und anforderungsbezogene Berichte über Betriebspraktika. Es ist somit möglich, Arbeiten im Rahmen eines Wettbewerbs, Portfolios und ähnliche Schülerarbeiten als Klassenarbeit zu werten.

     

    – In der Sekundarstufe I können in den Fremdsprachen Klassenarbeiten vollständig durch mündliche Kommunikationsprüfungen ersetzt werden, sofern die Anzahl von vier schriftlichen Klassenarbeiten im Laufe des Schuljahres nicht unterschritten wird (VV 6.8.2 zu § 6 Abs. 8 APO-S I). Diese Substitutionsmöglichkeit ist auch für die gymnasiale Oberstufe geplant.

     

    – Klassenarbeiten und Klausuren können auf der Grundlage eines kriteriengeleiteten Korrekturverfahrens, wie es in den zentralen Prüfungen vorgesehen ist, konzipiert werden. Dies erleichtert im allgemeinen die Korrekturtätigkeit.

     

    – Die Kompetenzorientierung der Kernlehrpläne der Sekundarstufe I ermöglicht in bestimmten Teilbereichen korrekturfreundliche Aufgabenformate. Beispielaufgaben und Hilfestellungen zur Aufgabenkonzeption sind für die Schulen unter http://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de verfügbar.

     

    – Nach § 93 Abs. 4 SchulG können Schulen neue Arbeitszeitmodelle (z.B. Mindener Modell) erproben, bei denen von der herkömmlichen Bemessung der Arbeitszeit nach wöchentlichen Pflichtstunden abgewi-chen wird. Unterrichtszeiten (einschließlich Vor- und Nachbereitung von Unterricht, Korrekturen, usw.) als auch weitere schulische Tätigkeiten können dabei in besonderer Art und Weise Eingang in die Bemessung der Arbeitszeit finden.

     

     

    ABl. NRW. 04/09 S. 192

     

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