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    Gymnasiale Oberstufe – Hinweise zur APO-GOSt

    Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Gymnasiale Oberstufe sind mit Datum vom 12. März 2009 (ABl. NRW. S. 189 in diesem Heft) geändert worden.

    Hintergründe und inhaltliche Auswirkungen dieser Änderungen werden ausführlich im redaktionellen Teil dieses Heftes (Blickpunkt S. 169) erläutert.

    Da die rechtlichen Änderungen für sich allein schwer lesbar sind, werden aus Servicegründen – auch wegen der gestaffelten Inkrafttretensregelung für verschiedene Personengruppen – drei  lesbare Komplettfassungen an zwei Orten angeboten:

    – zum einen ab sofort im Bildungsportal unter www.schulministerium.nrw.de \> Schulrecht \> Ausbildungs- und Prüfungsordnungen,

     

    – zum anderen ab August in der BASS 2009/2010 (hier Verordnung und Verwaltungsvorschriften).

     

    Die im Bildungsportal und in der BASS angebotenen Fassungen gelten für:

    1. die Schülerjahrgänge, die bis einschließlich Schuljahr 2009/2010 in die gymnasiale Oberstufe eintreten und ihre Schullaufbahn nach den bisherigen Bestimmungen der APO-GOSt beenden (Schulzeit 13 Jahre – auslaufend gültig bis 2011/2012).

     

    2. Schülerinnen und Schüler, die ab dem Schuljahr 2010/2011 nach Schulzeitverkürzung an Gymnasien in die gymnasiale Oberstufe eintreten (Schulzeit 12 Jahre) und  für Schülerinnen und Schüler an Gesamtschulen, die ab dem Schuljahr 2011/2012 in die gymnasiale Oberstufe eintreten (Schulzeit 13 Jahre).

     

    3. den Schülerjahrgang, der zum Schuljahr 2010/2011 nach 6 Jahren Sekundarstufe I in die gymnasiale Oberstufe an Gymnasien und Gesamtschulen eintritt (Inhalte und Strukturen der Fallgruppe 2 bei noch unveränderter Wochenstundenzahl – gültig bis 2013).

     

     

    ABl. NRW. 04/09 S. 192

     

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