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    Umorganisation der Fortbildung zum Ganztag

    Es finden im Rahmen der Qualitätsinitiative Lernen für den Ganztag in Zukunft gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen von Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften statt. Sie werden über die Serviceagentur Ganztägig Lernen Nordrhein-Westfalen (SAG) unterstützt. Die Verfahren sind unter www.schulministerium.nrw.de und unter www.ganztag.nrw.de zu finden. Deswegen wird der bisherige Zuwendungserlass für solche Fortbildungen aufgehoben.

    Zu BASS 11 – 02 Nr. 18

    Zuwendungen
    für Fortbildungsveranstaltungen für das Personal
    im Rahmen der Verlässlichen Ganztagsangebote
    (Schule von acht bis eins, Dreizehn Plus und Silentien) und der offenen Ganztagsschule;
    Aufhebung

    Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung
    vom  25. 2. 2009 – 515-6.08.0612.02-39810

    Der RdErl. d. Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung v. 14. 6. 2002 „Zuwendungen für Fortbildungsveranstaltungen für das Personal im Rahmen der Verlässlichen Ganztagsangebote (Schule von acht bis eins, Dreizehn Plus und Silentien) und der offenen Ganztagsschule“ (BASS 11 – 02 Nr. 18) wird zum 31. 7. 2009 aufgehoben.

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