Zentrale Lernstandserhebung Ab dem Schuljahr 2008/09 besteht für Schulen, die Französisch ab der fünften Klasse unterrichten, die neue Möglichkeit, an den Lernstandserhebungen (Vergleichsarbeiten) statt im Fach Englisch auch in Französisch teilzunehmen. |
Zu BASS 12 – 32 Nr. 4
Zentrale Lernstandserhebungen (Vergleichsarbeiten); Änderung
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 19. 1. 2009 – StB3
Bezug: RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 20. 12. 2006 (BASS 12 – 32 Nr. 4)
Der Bezugserlass wird wie folg geändert:
In Nr. 2.1 erhält der zweite Spiegelstrich folgende Fassung:
„– in den Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen in Klasse 8 in den Fächern Deutsch, Englisch oder Französisch ab Klasse 5 und Mathematik.“
ABl. NRW. 02/09 S. 90