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    Zu BASS 15 – 38 Nr. 109*

    Berufskolleg;
    Bildungsgänge der Berufsfachschule
    nach § 2 Abs. 1 und 2 Anlage D (D1 bis D28) der APOP-BK; Fachlehrplan Katholische Religionslehre
    (als Grundkursfach) Heft 45109; Änderung

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
    v. 16. 12. 2008 – 312.6.04.05-29042/05

    Bezug: RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 15. 6. 2008 (ABl. NRW. 7/08 S. 352/BASS 15 – 38 Nr. 109*)

    Mit dem Bezugserlass ist der Lehrplan zur Erprobung für das Fach Katholische Religionslehre an den im Titel genannten Bildungsgängen des Berufskollegs in Kraft getreten. Mit der Zustimmung des Katholischen Büros Nordrhein-Westfalen zu diesem Lehrplan sind folgende Änderungen im Heft 45109 der Reihe Schule in NRW notwendig geworden:

    1. In Nr. 2

     

    a)

    Abs. 2 wird das fünftletzte Wort „pädagogische“ gestrichen.

    b)

    Abs. 3 Satz 3 erhält folgende Fassung: „Der grundsätzlich garantierte Religionsunterricht ist ein nach Bekenntnissen getrennter Religionsunterricht.“

    c)

    Abs. 19 Satz 3 erhält der Satzteil nach dem Wort „und“ folgende Fassung: „bei zeitlich befristeten kooperativen unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Aktivitäten“.

    2. In Nr. 3 Übersicht und in Nr. 3.3 Kurshalbjahr 11.2 erhält das Kursthema folgende Fassung: „Das jüdisch-christliche Menschenbild“.

     

    3. In Nr. 3.4 Kurshalbjahr 12.1

     

    a)

    Reihe 2 Spalte 1 werden die Wörter „im Ersten und Zweiten Testament“ ersetzt durch die Wörter „im Alten und Neuen Testament“; in Spalte 2 werden die Wörter „der Isaakerzählung oder“ gestrichen.

    b)

    Wird nach Reihe 3 folgende neue Reihe 4 angefügt (Thema und Inhalt):

    Der dreieine Gott

    – der eine Gott in drei Personen im interreligiösen Dialog

     

     

    4. In Nr. 3 Übersicht und in Nr. 3.5 Kurshalbjahr 12.2 erhält das Kursthema folgende Fassung: „Jesus Christus“.

     

    5. In Nr. 3.6 Kurshalbjahr 13.1

     

    a)

    Reihe 1 Spalte 1 unter dem Thema „Ursprung, Entwicklung und Gestalt der Kirche“ erhält der 1. Spiegelstrich folgende Fassung:
    „– Auferstehungserfahrung, Geistsendung zu Pfingsten und Urgemeinde“; im 2. Spiegelstrich wird das Wort „Diakonie“ durch das Wort „Caritas“ ersetzt.

    b)

    Reihe 3 unter dem Thema „Kirche im ökumenischen und interreligiösen Dialog“ erhält der 1. Spiegelstrich (Inhalt – Spalte 1) folgende Fassung: „–das Selbstverständnis der Kirche im Gespräch mit anderen Konfessionen und Religionen“; der entsprechende Hinweis (Spalte 2) lautet wie folgt: „Aspekte des ökumenischen und interreligiösen Dialogs identifizieren“.

    Der Runderlass tritt sofort in Kraft; die geänderte Fassung des Lehrplans zur Erprobung – Katholische Religionslehre (Grundkurs) Heft 45109 ist unter www.schulministerium.nrw.de \> Schulrecht \> Richtlinien und Lehrpläne \> Richtlinien und Lehrpläne zur Erprobung \> Berufskolleg \> Berufsfachschule Anlage D zu finden.

    * nur online unter www.schulministerium.nrw.de \> Schulrecht \> Richtlinien und Lehrpläne \> Richtlinienliste oder für Abonnenten unter www.schul-welt.de

     

    ABl. NRW. 08/09 S. 421

     

     

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