Wahrnehmung von Dienstvorgesetztenaufgaben
durch die Schulleiterinnen und Schulleiter
Mit der Ausweitung der Dienstbefugnisse von Schulleiterinnen und Schulleitern werden die personalvertretungsrechtlichen Aufgaben von den Lehrerräten wahrgenommen.
Zur Vorbereitung der Lehrerräte auf die Wahrnehmung ihrer Beteiligungsrechte werden die Bezirksregierungen in Kooperation mit der Fortbildungsakademie Herne Anfang 2009 eine staatliche Qualifikationserweiterung (Grundschulung) anbieten. Ein entsprechender Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung (MSW) befindet sich in Vorbereitung. Darüber hinaus planen die Lehrerverbände/Gewerkschaften, entsprechende Qualifizierungen für Lehrerräte anzubieten. Das MSW beabsichtigt, mit den Verbänden/Gewerkschaften eine Vereinbarung zu schließen, durch die die Teilnahme von Lehrerratsmitgliedern an diesen Fortbildungen geregelt werden soll.
ABl. NRW. 01/09 S. 44