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    Vorgaben für die zentralen Abschlussprüfungen 2010 in der Sekundarstufe I

    Zu BASS 13 – 21 Nr. 6

    Vorgaben
    zur Vorbereitung auf die zentralen Prüfungen

    1.
    am Ende der Klasse 10 an Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen, Gymnasien und Förderschulen
    im Schuljahr 2009/2010

    2.
    am Ende des vierten Semesters an Abendrealschulen
    im Jahr 2010

    3.
    am Ende der 11. Klasse an Waldorfschulen
    im Schuljahr 2009/2010

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung

    v. 22. 8. 2008 – 525-6.03.15.06 -69645

    1. Zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die schriftlichen Prüfungen am Ende der Klasse 10 im Schuljahr 2009/2010 mit landeseinheitlichen Prüfungsaufgaben in Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen, Gymnasien und Förderschulen werden folgende Vorgaben1) und für Förderschulen folgende ergänzenden Hinweise2) erlassen.

     

    2. Zur Vorbereitung der Studierenden auf die schriftlichen Prüfungen am Ende des vierten Semesters an Abendrealschulen im Jahr 2010 mit landeseinheitlichen Prüfungsaufgaben werden folgende Vorgaben1) erlassen.

     

    3. Zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler der Waldorfschulen auf die schriftlichen Prüfungen im Rahmen des Abschlussverfahrens zum Erwerb eines dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 und dem mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) gleichwertigen Schulabschlusses im Schuljahr 2009/2010 mit landeseinheitlichen Prüfungsaufgaben werden folgende Vorgaben1) erlassen.

     

    4. Die Vorgaben1) gelten für die schriftlichen Prüfungen im Rahmen der Externenprüfungen 2010 zum Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 10 und des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) analog.

     

     

    1) Die Vorgaben für die zentralen Prüfungen im Jahr 2010 sind in ihrer gültigen Fassung über das Bildungsportal des Schulministeriums (http://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/zp10/) abrufbar.

    2) Die Vorgaben für die zentralen Prüfungen im Jahr 2010 und die ergänzenden Hinweise zu den Vorgaben für Förderschulen sind in ihrer gültigen Fassung über das Bildungsportal des Schulministeriums (http://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/zp10/) abrufbar.

     

     

    ABl. NRW. 9/08 S. 465

     

     

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