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    Gymnasien und Gesamtschulen – Abitur 2011

    Für Schülerinnen und Schüler, die zum Schuljahresbeginn 2008/2009 in die Jahrgangsstufe 11 der gymnasialen Oberstufe eintreten, werden die Vorgaben zur Vorbereitung auf die schriftlichen Prüfungen im Abitur 2011 im Unterricht de Qualifikationsphase (Jahrgangsstufen 12 und 13) erlassen.

    Bei den Vorgaben für 2011 wurden die grundsätzliche Struktur der Vorgaben der Vorjahre beibehalten und nur wenige Schwerpunkte ausgetauscht, neu formuliert bzw. konkretisiert: Ernährungslehre, Erziehungswissenschaft, Ev./Kath. Religionslehre, Französisch, Geschichte, Italienisch, Latein, Niederländisch, Russisch, Sozialwissenschaften; oder Medien/Materialien verändert: Deutsch, Englisch, Spanisch, Türkisch. In den Fächern: Chinesisch, Japanisch, Neugriechisch und Technik erfolgt erstmals seit 2007 eine Änderung der Vorgaben.

    Mit den Änderungen wird folgenden Wünschen der Schulen Rechnung getragen:

    – Bereitstellung der Vorgaben schon mit Beginn der Einführungsphase, um längerfristige Planungen für den gesamten Zeitraum der gymnasialen Oberstufe zu ermöglichen,

     

    – Austausch von inhaltlichen Schwerpunkten, um eine Engführung des Unterrichts durch längerfristige einseitige Festlegungen der Vorgaben zu verhindern,

     

    – Beschränkung auf wenige Änderungen wie den Austausch eines Schwerpunktes, geringe Modifikationen unterschiedlicher Schwerpunkte oder den Austausch weniger Materialien,

     

    – ggf. Konkretisierungen inhaltlicher Schwerpunkte.

     

    Ziel der Änderungen ist es, ein Gleichgewicht zwischen der  gewünschten und erforderlichen Berücksichtigung unterschiedlicher inhaltlicher Schwerpunkte einerseits und der Kontinuität und Verlässlichkeit innerschulischer Curricula anderseits herzustellen.

    Die Vorgaben für die Fächer Erdkunde, Kunst, Informatik und Sport wurden neu gefasst, was sich aufgrund der innerfachlichen Dikussion als geboten erwiesen hat.

    Die Vorgaben für 2011 sind in ihrer gültigen Fassung im Internetangebot des Schulministeriums (www.standardsicherung.nrw.de) abrufbar.

    Zu BASS 13 – 32 Nr. 6

    Vorgaben zur Vorbereitung
    auf die schriftlichen Prüfungen im Abitur 2009 und 2010; Änderung für das Abitur 2011

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung

    v. 4. 8. 2008 – 525-6.03.15.06-57124

    Bezug: RdErl. des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder
    v. 14. 2. 2005 (BASS 13 – 32 Nr. 6)

    Der Bezugserlass wird wie folgt geändert und ergänzt:

    1. Die Überschrift wird neu gefasst:

     

    „Vorgaben zur Vorbereitung auf die schriftlichen Prüfungen im Abitur 2009, 2010 und 2011“.

     

    2. Es wird eine neue Nr. 3 eingefügt. Sie lautet wie folgt:

     

    „3.

    Zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die schriftlichen Prüfungen mit zentral gestellten Aufgaben im Abitur 2011 an Gymnasien und Gesamtschulen werden Vorgaben erlassen. In den Fächern, in denen Änderungen im Vergleich zum Jahr 2010 vorgenommen wurden, sind die Vorgaben wiederum nicht strukturell geändert worden, sondern an wenigen Stellen wurden inhaltliche Schwerpunkte oder Medien/Materialien ausgetauscht oder neu formuliert. In einigen Fällen sind Konkretisierungen erfolgt. Ziel der Änderungen ist es, ein Gleichgewicht zwischen der gewünschten und erforderlichen Berücksichtigung wechselnder inhaltlicher Schwerpunkte einerseits und der Kontinuität und Verlässlichkeit innerschulischer Curricula andererseits herzustellen.

    Die Vorgaben für die Fächer Erdkunde, Kunst, Informatik und Sport wurden neu gefasst, was sich aufgrund der innerfachlichen Diskussion oder Entwicklungen innerhalb eines Faches als geboten erwiesen hat.

    Gemäß Nr. 33.2 VVzAPO-GOSt (BASS 13 – 32 Nr.3.2) gelten die Vorgaben auch für Schülerinnen und Schüler, die im Jahr 2011 die Abiturprüfung wiederholen. Sie sind von den Schulen über die sie betreffenden Änderungen rechtzeitig und aktenkundig zu informieren sowie bei der Vorbereitung auf zwischenzeitlich geänderte Schwerpunkte geeignet zu unterstützen. Die Vorbereitung auf die Abiturprüfung entsprechend den Vorgaben bleibt jedoch grundsätzlich in der Verantwortung der Schülerinnen und Schüler selbst.

    Die Vorgaben gelten für die schriftlichen Prüfungen im Rahmen der Externenprüfung und für die Abiturprüfungen an den Waldorf-Schulen in den zentralen Prüfungsfächern analog.“

    3. Die bisherige Nr. 3 wird zu Nr. 4.

     

     

    ABl. NRW. 9/08 S. 465

     

     

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