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    Weiterbildungskollegs – Abitur 2011

    Zur Vorbereitung der Studierenden auf die schriftlichen Prüfungen im Abitur 2011 werden Vorgaben erlassen. Wenige Schwerpunkte wurden ausgetauscht, neu formuliert bzw. konkretisiert: Erziehungswissenschaft, Ev./Kath. Religionslehre, Geschichte/Sozialwissenschaften, Niederländisch, Russisch, Soziologie; oder Medien/Materialien verändert: Deutsch, Englisch.

    Die Vorgaben für die Fächer Erdkunde, Kunst und Informatik  wurden neu gefasst, was sich aufgrund der intensiven innerfachlichen Diskussion als notwendig erwiesen hat.

    Die Vorgaben für 2011 sind in ihrer gültigen Fassung im Internetangebot des Schulministeriums (www.standardsicherung.nrw.de) abrufbar.

    Zu BASS 19 – 11 Nr. 2

    Vorgaben zur Vorbereitung der Weiterbildungskollegs
    auf die schriftlichen Prüfungen
    im Abitur 2008, 2009 und 2010;
    Änderung für das Abitur 2011

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung

    v. 4. 8. 2008 – 525-6.03.15.06-57773

    Bezug: RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung
    v. 15. 2. 2006 (BASS 19 – 11 Nr. 2)

    Der Bezugserlass wird wie folgt geändert und ergänzt:

    1. Die Überschrift wird neu gefasst:

     

    „Vorgaben zur Vorbereitung der Weiterbildungskollegs auf die schriftlichen Prüfungen im Abitur 2008 bis 2011“

     

    2. Der erste Absatz wird neu gefasst:

     

    „Zur Vorbereitung der Studierenden auf die schriftlichen Prüfungen mit zentral gestellten Aufgaben im Abitur 2008 bis 2011 an Weiterbildungskollegs werden Vorgaben erlassen. Im Vergleich zu den Vorgaben für das Jahr 2008 enthalten die Vorgaben für die Jahre 2009 bis 2011 keine strukturellen Änderungen. In wenigen Fächern gibt es Veränderungen bzw. einen Austausch auf der Ebene einzelner Schwerpunkte oder der Materialien und Textvorlagen. Die Vorgaben 2010 für das Fach Musik sowie die Vorgaben 2011 für die Fächer Erdkunde, Informatik und Kunst wurden neu gefasst, was sich aufgrund der innerfachlichen Diskussion als geboten erwiesen hat.“

     

    3. Der erste Satz des dritten Absatzes erhält folgende Fassung:

     

    „Studierende, die in den Jahren 2009, 2010 oder 2011 die Abiturprüfung wiederholen, sind von den Schulen rechtzeitig und aktenkundig über die sie betreffenden Änderungen in den Vorgaben zu informieren sowie bei der Vorbereitung auf eventuell geänderte Schwerpunkte geeignet zu unterstützen.“

     

     

    ABl. NRW. 9/08 S. 466

     

     

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