Anerkennung von Hochschul- und Fachhochschulabschlussprüfungen als Lehramtsprüfung Mit dieser Änderung wird der Runderlass an die Bedarfslage der Berufskollegs in den Fächern Informatik, Mathematik und Physik sowie fachlich an die Regelungen für Gymnasien und Gesamtschulen angepasst. |
Zu BASS 20 – 02 Nr. 15
Erste Staatsprüfungen
für ein Lehramt an Schulen;
Anerkennung von Hochschul- und
Fachhochschulabschlussprüfungen;
Änderung
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 2. 8. 2008 – 422-6.05.02-69298/08
Bezug: RdErl. des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder
v. 6. 12. 2002 (BASS 20 – 02 Nr. 15)
Der Bezugserlass wird wie folgt geändert:
Die Tabelle in Anlage 3 erhält folgende Fassung:
Diplomprüfung in: | Unterrichtsfächer: | |
| 1. Unterrichtsfach | 2. Unterrichtsfach |
Elektrotechnik | Elektrotechnik | Energietechnik oder Nachrichtentechnik oder Technische Informatik oder Mathematik oder Physik |
Informatik | Informatik | Mathematik |
Maschinenbau | Maschinenbautechnik | Fahrzeugtechnik oder Fertigungstechnik oder Technische Informatik oder Versorgungstechnik |
Mathematik | Mathematik | Informatik oder Physik |
Physik | Physik | Mathematik |
ABl. NRW. 9/08 S. 467