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    Anerkennung von Hochschul- und Fachhochschulabschlussprüfungen als Lehramtsprüfung

    Mit dieser Änderung wird der Runderlass an die Bedarfslage der Berufskollegs in den Fächern Informatik, Mathematik und Physik sowie fachlich an die Regelungen für Gymnasien und Gesamtschulen angepasst.

    Zu BASS 20 – 02 Nr. 15

    Erste Staatsprüfungen
    für ein Lehramt an Schulen;
    Anerkennung von Hochschul- und
    Fachhochschulabschlussprüfungen;
    Änderung

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung

    v. 2. 8. 2008 – 422-6.05.02-69298/08

    Bezug: RdErl. des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder
    v. 6. 12. 2002 (BASS 20 – 02 Nr. 15)

    Der Bezugserlass wird wie folgt geändert:

    Die Tabelle in Anlage 3 erhält folgende Fassung:

    Diplomprüfung in:

    Unterrichtsfächer:

     

    1. Unterrichtsfach

    2. Unterrichtsfach

    Elektrotechnik

    Elektrotechnik

    Energietechnik oder Nachrichtentechnik oder Technische Informatik oder Mathematik oder Physik

    Informatik

    Informatik

    Mathematik

    Maschinenbau

    Maschinenbautechnik

    Fahrzeugtechnik oder Fertigungstechnik oder Technische Informatik oder Versorgungstechnik 

    Mathematik

    Mathematik

    Informatik oder Physik

    Physik

    Physik

    Mathematik

     

     

     

    ABl. NRW. 9/08 S. 467

     

     

     

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