Zu BASS 15 – 39
Sekundarstufe II – Berufskolleg;
Bildungsgänge der Fachschulen; Lehrplan zur Erprobung
Rd.Erl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 22. 7. 2008 – 311.6.08.01.13
Unter verantwortlicher Leitung des Arbeitsstabes des Ministeriums für Schule und Weiterbildung und der Universität Dortmund sowie unter Mitwirkung erfahrener Lehrkräfte wurde für den Aufbaubildungsgang "Sprachförderung" der Fachschulen des Sozialwesens ein Lehrplan erarbeitet, der zur Erprobung in Kraft gesetzt wird.
Der Lehrplan zur Erprobung wird bis zum Ende des Schuljahres 2012/2013 in Kraft gesetzt.
Den Berufskollegs, die diesen Bildungsgang führen, geht der Lehrplan mit je einem Exemplar unmittelbar zu. Der Lehrplan wird außerdem im Bildungsportal des Ministeriums veröffentlicht. Eine Bestellung über den Verlag ist nicht möglich. Rückfragen sind an den Arbeitsstab des Ministeriums für Schule und Weiterbildung zu richten.
Der Lehrplan ist allen an der didaktischen Jahresplanung für den Bildungsgang Beteiligten zur Verfügung zu stellen und zusätzlich in der Schulbibliothek u. a. für die Mitwirkungsberechtigten zur Einsichtnahme bzw. Ausleihe verfügbar zu halten.
Der zur Erprobung in Kraft gesetzte Lehrplan ist in Lernfeldern strukturiert. Die Bildungsgangkonferenzen sind aufgerufen, eine intensive didaktische Diskussion der Lehrpläne unter Einbeziehung des vom Arbeitsstab entwickelten Kriterienkataloges zu führen.
Um eine kontinuierliche Evaluation sicherstellen zu können, werden die Berufskollegs, die diesen Bildungsgang führt, gebeten, nach jedem Schuljahr bis zum 30. Oktober über die Bezirksregierungen einen Erfahrungsbericht vorzulegen. Mit Beendigung der Erprobungsphase ist beabsichtigt, die Verbändebeteiligung gemäß § 77 Abs. 2 SchulG (BASS 1 – 1) für die Festsetzung der Richtlinien und Lehrpläne einzuleiten.
Mit Wirkung des 31. 7. 2008 tritt der bisherige Lehrplan (RdErl. v. 4. 5. 2004 – BASS 15 – 39 Nr. 628)) auslaufend außer Kraft.
ABl. NRW. 8/08 S. 412