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    Zu BASS 15 – 33

    Sekundarstufe II – Berufskolleg;
    Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung;
    Vorläufige Lehrpläne

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
    v. 26. 6. 2008 – 313-6.08.01.13-68766

    Für den Unterricht in den Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung wurden unter verantwortlicher Leitung des Stabs „Bildungsforschung und Grundlagen der Standardentwicklung und  -überprüfung“ des Ministeriums für Schule und Weiterbildung für das Land Nordrhein-Westfalen Lehrpläne erarbeitet. Dabei haben erfahrene Lehrkräfte und Berufsstandsvertretungen mitgewirkt. Lehrpläne für die in Anlage 1 aufgeführten Ausbildungsberufe des dualen Systems der Berufsausbildung basieren auf den von der Kultusministerkonferenz beschlossenen Rahmenlehrplänen. Sie treten mit sofortiger Wirkung als vorläufige Lehrpläne in Kraft.

    Die Veröffentlichung erfolgt in der Schriftenreihe „Schule in NRW“. Die vorläufigen Lehrpläne sind im Bildungsportal
    (http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen oder
    http://www.berufsbildung.schulministerium.nrw.de/lehrplaene-fachklassen) veröffentlicht.

    Es ist vorgesehen, die vorläufigen Lehrpläne nach Abschluss der Verbändebeteiligung gemäß § 77 SchulG (BASS 1 – 1) endgültig in Kraft zu setzen.

    Die bisher gültigen Richtlinien und Lehrpläne (Anlage 2) treten ab dem 1. 8. 2008 auslaufend außer Kraft.

     

    Anlage 1

    Vorläufige Lehrpläne für neue und neugeordnete Ausbildungsberufe, die zum 1. 8. 2008 in Kraft treten:

    Heft

    Ausbildungsberuf

    41096

    Automatenfachfrau/Automatenfachmann
    Fachkraft für Automatenservice

    41053

    Fachkraft für Schutz und Sicherheit
    Servicekraft für Schutz und Sicherheit

    41097

    Fotomedienfachfrau/Fotomedienfachmann

    4110

    Friseurin/Friseur

    41098

    Personaldienstleistungskauffrau/
    Personaldienstleistungskaufmann

    41099

    Produktionstechnologin/Produktionstechnologe

    41100

    Speiseeisherstellerin/Speiseeishersteller

     

    Anlage 2

    Folgende Richtlinien und Lehrpläne treten ab dem 1. 8. 2008 auslaufend außer Kraft:

    1. Friseurin/Friseur
    RdErl. vom 27. 7. 2004 (BASS 15 – 33 Nr. 10)

     

    2. Fachkraft für Schutz und Sicherheit
    RdErl. v. 26. 7. 2002  (BASS 15 – 33 Nr. 239)

     

     

    ABl. NRW. 8/08 S. 412

     

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