Zu BASS 15 – 33
Sekundarstufe II – Berufskolleg;
Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung;
Vorläufige Lehrpläne
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 26. 6. 2008 – 313-6.08.01.13-68766
Für den Unterricht in den Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung wurden unter verantwortlicher Leitung des Stabs „Bildungsforschung und Grundlagen der Standardentwicklung und -überprüfung“ des Ministeriums für Schule und Weiterbildung für das Land Nordrhein-Westfalen Lehrpläne erarbeitet. Dabei haben erfahrene Lehrkräfte und Berufsstandsvertretungen mitgewirkt. Lehrpläne für die in Anlage 1 aufgeführten Ausbildungsberufe des dualen Systems der Berufsausbildung basieren auf den von der Kultusministerkonferenz beschlossenen Rahmenlehrplänen. Sie treten mit sofortiger Wirkung als vorläufige Lehrpläne in Kraft.
Die Veröffentlichung erfolgt in der Schriftenreihe „Schule in NRW“. Die vorläufigen Lehrpläne sind im Bildungsportal
(http://www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene-fachklassen oder
http://www.berufsbildung.schulministerium.nrw.de/lehrplaene-fachklassen) veröffentlicht.
Es ist vorgesehen, die vorläufigen Lehrpläne nach Abschluss der Verbändebeteiligung gemäß § 77 SchulG (BASS 1 – 1) endgültig in Kraft zu setzen.
Die bisher gültigen Richtlinien und Lehrpläne (Anlage 2) treten ab dem 1. 8. 2008 auslaufend außer Kraft.
Anlage 1
Vorläufige Lehrpläne für neue und neugeordnete Ausbildungsberufe, die zum 1. 8. 2008 in Kraft treten:
Heft | Ausbildungsberuf |
41096 | Automatenfachfrau/Automatenfachmann |
41053 | Fachkraft für Schutz und Sicherheit |
41097 | Fotomedienfachfrau/Fotomedienfachmann |
4110 | Friseurin/Friseur |
41098 | Personaldienstleistungskauffrau/ |
41099 | Produktionstechnologin/Produktionstechnologe |
41100 | Speiseeisherstellerin/Speiseeishersteller |
Anlage 2
Folgende Richtlinien und Lehrpläne treten ab dem 1. 8. 2008 auslaufend außer Kraft:
1. Friseurin/Friseur
RdErl. vom 27. 7. 2004 (BASS 15 – 33 Nr. 10)
2. Fachkraft für Schutz und Sicherheit
RdErl. v. 26. 7. 2002 (BASS 15 – 33 Nr. 239)
ABl. NRW. 8/08 S. 412