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    Berufskolleg – APO-BK Anlage D

    Bildungspläne zur Erprobung und Vorgaben für die Abiturprüfung 2010

    Zu BASS 15 – 38, 13 – 33

    Berufskolleg;
    I.
    Bildungsgänge der Berufsfachschule nach Anlage D
    (D1 bis D28) der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs
    (APO-BK); Bildungspläne zur Erprobung
    II.
    Vorgaben zu den unterrichtlichen Voraussetzungen
    für die zentral gestellten schriftlichen Prüfungen
    im Abitur in den Bildungsgängen des Berufskollegs, APO-BK Anlage D1 bis D28 im Jahr 2010
    (Vorgaben für die Abiturprüfung)

    Rd.Erl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
    v. 15. 6. 2008 – 312-6.04.05-29042/05

    Bezug: § 2 Abs. 1 und 2 der Anlage D APO-BK; Anlage D1 bis D28 (BASS 13 – 33 Nr. 1.1)

    Für die Bildungsgänge der Berufsfachschule nach Anlage D (D1 bis D28) der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (BASS 13 – 33 Nr. 1.1) wurden für die 16 dritten und vierten Abiturfächer (Grundkursfächer) (Anlage 1) Bildungspläne zur Erprobung und die Vorgaben für die Abiturprüfung 2010 für die dritten Abiturfächer (Grundkursfächer), die weiteren Leistungskursfächer und die Profil bildenden Leistungskursfächer entwickelt.

    I.

    Die Bildungspläne für die in der Anlage 1 aufgeführten Fächer werden hiermit gemäß § 6 Abs. 1 SchulG (BASS 1 – 1) mit Wirkung vom 1. 8. 2008 zur Erprobung in Kraft gesetzt.

    Die Veröffentlichung erfolgt in der Schriftenreihe „Schule in NRW“. Je ein Exemplar der Bildungspläne zur Erprobung erhalten die Berufskollegs in Papierform. Die Bildungspläne werden außerdem im Bildungsportal des Ministeriums (www.berufsbildung.schulministerium.nrw.de/cms/berufsbildung/lehrplaene-und-richtlinien/berufliches-gymnasium/berufliches-gymnasium.html) veröffentlicht. Eine Bestellung über den Verlag ist nicht möglich.

    Die Evaluation dieser Bildungspläne erfolgt nach dem ersten Zentralabitur in diesen Fächern.

    Die in der Anlage 2 aufgeführten Bestimmungen treten mit Wirkung vom 1. 8. 2008 auslaufend außer Kraft.

    II.

    Zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die schriftlichen Prüfungen in den weiteren Leistungskursfächern und den Profil bildenden Leistungskursfächern mit zentral gestellten Aufgaben im Abitur 2010 an Berufskollegs werden Vorgaben erlassen.

    Diese Vorgaben für die Abiturprüfung stehen im Bildungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen (www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/abitur-bk/bildungsgaenge.php) zur Verfügung. Zentrale Hinweise zur Umsetzung dieser Vorgaben, die sich bezogen auf die einzelnen Fächer in den Bildungsgängen ergeben, werden ebenfalls kontinuierlich im Bildungsportal zugänglich gemacht. Bei Bedarf erfolgen Beratungen durch die Fachaufsicht der Bezirksregierungen.

    Die Bildungspläne zur Erprobung und die Vorgaben für die Abiturprüfungen 2010 sind allen an der didaktischen Jahresplanung für den Bildungsgang Beteiligten zur Verfügung zu stellen und zusätzlich in der Schulbibliothek u. a. für die Mitwirkungsberechtigten zur Einsichtnahme bzw. zur Ausleihe verfügbar zu halten.

     

    Anlage 1

    Folgende Bildungspläne zur Erprobung treten zum 1. 8. 2008 in Kraft:

    Heft Nr.

    Bereich / Fach

    Bildungsgänge der Berufsfachschule nach § 2 Abs. 1 und 2 Anlage D (D1 bis D28) der APO-BK

    Fachbereich Erziehung und Soziales 1)

    45106

    Fachlehrplan Deutsch [als Grundkursfach]

    45107

    Fachlehrplan Englisch [als Grundkursfach]

    45108

    Fachlehrplan Evangelische Religionslehre
    [als Grundkursfach]

    45109

    Fachlehrplan Katholische Religionslehre [als Grundkursfach]

    Fachbereich Informatik

    45205

    Fachlehrplan Deutsch [als Grundkursfach]

    45206

    Fachlehrplan Englisch [als Grundkursfach]

    Fachbereich Kunst und Gestaltung

    45307

    Fachlehrplan Biologie [als Grundkursfach]

    45308

    Fachlehrplan Deutsch [als Grundkursfach]

    45309

    Fachlehrplan Gestaltungstechnik
    [als Grundkursfach]

    45310

    Fachlehrplan Kunst [als Grundkursfach]

    45311

    Fachlehrplan Mathematik [als Grundkursfach]

    Fachbereich Technik

    45413

    Fachlehrplan Deutsch [als Grundkursfach]

    45414

    Fachlehrplan Englisch [als Grundkursfach]

    Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung

    45606

    Fachlehrplan Deutsch [als Grundkursfach]

    45607

    Fachlehrplan Englisch [als Grundkursfach]

    45608

    Fachlehrplan Mathematik [als Grundkursfach]

    1) Die fett gesetzten Zeilen dienen zur Strukturierung der Bildungspläne

     

     

    Anlage 2

    Folgende Lehrpläne treten auslaufend mit  dem 1. 8. 2008 außer Kraft:

    Bereich / Fach

    Heft Nr.

    Datum des Einführungserlasses und Fundstelle

    Höhere Berufsfachschule mit gymnasialer Oberstufe

    Genereller Einführungserlass für alle Vorläufigen Richtlinien
    Der RdErl. wird nur bezüglich der Fächer (3. und 4. Abiturfächer) aufgehoben, die in der Anlage 1 aufgeführt sind.

     

    RdErl. v. 18. 8. 1987 (BASS 15 – 34 Nr. 700)

    Ergänzung zum generellen Einführungserlass
    Der RdErl. wird nur bezüglich der Fächer (3. und 4. Abiturfächer) aufgehoben, die in der Anlage 1 aufgeführt sind.

     

    RdErl. v. 13. 11. 1990 (BASS 15-34 Nr. 700.1)

    Hinweise zu den vorläufigen Richtlinien
    Der RdErl. wird nur bezüglich der Fächer (3. und 4. Abiturfächer) aufgehoben, die in der Anlage 1 aufgeführt sind.

     

     

    Biologie

    4651

    RdErl. v. 13. 11. 1990 (BASS 15 – 34 Nr. 792)

    Deutsch

    4601

    RdErl. v. 2. 8. 1990 (BASS 15 – 34 Nr. 701)

    Englisch

    4610

    RdErl. v. 18. 8. 1987 (BASS 15 – 34 Nr. 711)

    Englisch

    4630

    RdErl. v. 18. 8. 1987 (BASS 15 – 34 Nr. 751)

    Englisch

    4652

    RdErl. v. 18. 8. 1987 (BASS 15 – 34 Nr. 793)

    Kunst

    4655

    RdErl. v. 13. 11. 1990 (BASS 15 – 34 Nr. 796)

    Mathematik

    4613

    RdErl. v. 18. 8. 1987 (BASS 15 – 34 Nr. 714)

    Evangelische Religionslehre

    4604

    RdErl. v. 18. 8. 1987 (BASS 15 – 34 Nr. 704)

    Katholische Religionslehre

    4603

    RdErl. v. 10. 10. 1990 (BASS 15 – 34 Nr. 705)

    Unterrichtsvorgaben Kollegschule

    Einführungserlass Vorläufige Richtlinien und Lehrpläne (19 Fächer)
    (Bildungsgang allgemeine Hochschulreife und Berufsabschlus)
    Der RdErl. wird nur bezüglich der Fächer (3. und 4. Abiturfächer) aufgehoben, die in der Anlage 1 aufgeführt sind.

     

    2. 4. 1992 (BASS 98/99 S. 721)
    Bis zur Abfassung neuer Richtlinien für das Berufskolleg sind diese Richtlinien auslaufend weiter gültig.

     

     

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