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    Überarbeitete Kernlehrpläne Französisch

    Die Kernlehrpläne Sekundarstufe I Französisch für den  verkürzten Bildungsgang am Gymnasium, der Real- und Gesamtschule wurden in Schule NRW (ABl. NRW. 12/07 S. 713) angekündigt und im Bildungsportal eingestellt. Es erfolgte zwischenzeitlich eine weitere Überarbeitung im Sinne einer stärkeren Konzentration auf den Kern der Kompetenzerwartungen und der Ermöglichung von Freiräumen für den Unterricht.

    Zu BASS 15 – 23
       15 – 24
      15 – 25

    Sekundarstufe I

    Kernlehrpläne Französisch

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
    v.  21. 5. 2008 – 525-6.03.13.02-58961

    Für die Sekundarstufe I der Gymnasien, der Real- und Gesamtschulen werden hiermit die Kernlehrpläne für das Fach Französisch gemäß § 29 SchulG (BASS 1 – 1) festgesetzt.

    Sie treten mit Wirkung zum 1. August 2008 für die Klassen 5 bis 8 an Real- und Gesamtschulen und für alle Klassen des verkürzten Bildungsgangs am Gymnasium in Kraft. Zum 1. 8. 2010 werden sie für alle Klassen verbindlich.

    Die Veröffentlichung der Kernlehrpläne erfolgt in der Schriftenreihe „Schule in NRW“.

    Heft 3410 Kernlehrplan Gymnasium (G8) Französisch

    3113 Kernlehrplan Gesamtschule Französisch

    3305 Kernlehrplan Realschule Französisch

    Die vom Verlag übersandten Hefte sind in die Schulbibliothek einzustellen und dort auch für die Mitwirkungsberechtigten zur Einsichtnahme bzw. zur Ausleihe verfügbar zu halten.

    Zum 31. Juli 2010 treten die folgenden Lehrpläne außer Kraft:

    – Realschule, Französisch
    RdErl. v. 20. 8. 1993 (BASS 15 – 23 Nr. 5)

     

    – Gesamtschule, Französisch – Wahlpflichtbereich I
    RdERl. v. 16. 8. 1992 (BASS 15 – 24 Nr. 2.1)

     

    – Gymnasium, Französisch
    RdErl. v. 8. 2. 1993 (BASS 15 – 25 Nr. 10)

     

    – Gymnasium, Französisch ab Klasse 5
    RdErl. v. 27. 9. 2004 (BASS 15 – 25 Nr. 10a)

     

    Der RdErl. v. 27. 9. 2007 (ABl. NRW. 12/07 S. 713) wird hiermit aufgehoben.

     

    ABl. NRW. 7/08 S. 350

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