• Barrierefreiheit
    • Zur Newsletteranmeldung SCHULE NRW
    • Kontakt
    • "Social Media"-Einstellungen
    BASS
    Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW
    Logo des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
    BASS
    Amtsblatt
    Service
    FAQ
    Suche
    Volltextsuche Inhaltsverzeichnis Stichwortverzeichnis Archiv

    Diese Seite verwendet Cookies, um die Benutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessern.

    Welche Cookies wir setzen, erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung.
    Durch Klicken auf die untenstehenden Schaltflächen können Sie entscheiden, welche Cookies Sie neben den zwingend notwendigen Cookies zulassen.

    Technische Cookies, die für die Nutzung der Seite zwingend vorhanden sein müssen. Weitere Cookies, außer den technisch notwendigen, verwenden wir nicht.
    • Drucken
    • als PDF speichern
    • als Word speichern
    • als E-Mail verschicken

    • auf Facebook teilen
    • auf LinkedIn teilen
    • auf WhatsApp teilen
    • auf X (vormals Twitter) teilen

     

    Neuer Kernlehrplan Chemie

    Gemäß der APO-S I von 2007 findet an den Gymnasien der Chemieunterricht in der Regel in den Klassen 7 bis 9 statt, ein Vorziehen in Klasse 6 ist möglich.

    Der Kernlehrplan für das Fach Chemie tritt am 1. 8. 2008 für alle Schülerinnen und Schüler in Kraft, die im Schuljahr 2008/09 im Gymnasium die Klassen 5 bis 8  besuchen bzw. die sich im verkürzten Bildungsgang befinden. Zum 1. 8. 2010 wird er für alle Klassen verbindlich.

    Den Schulen wird empfohlen, in der Übergangsphase auch den Chemieunterricht an den curricularen Vorgaben des Kernlehrplans auszurichten, der im Schuljahr 2008/09 in Klasse 9 des unverkürzten Bildungsgangs nach einjähriger Unterbrechung wieder einsetzt.

    Zu BASS 15 – 25

    Sekundarstufe I – Gymnasium (G8)

    Kernlehrplan Chemie

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
    v.  6. 5. 2008 – 523-6.08.1.13-66707

    Für die Sekundarstufe I der Gymnasien wird hiermit der Kernlehrplan für das Fach Chemie gemäß § 29 SchulG (BASS 1 – 1) festgesetzt.

    Er tritt mit Wirkung zum 1. August 2008 für die Klassen 5 bis 8 und für alle Klassen des verkürzten Bildungsgangs am Gymnasium in Kraft. Zum 1. 8. 2010 wird er für alle Klassen verbindlich.

    Die Veröffentlichung des Kernlehrplans erfolgt in der Schriftenreihe „Schule in NRW“.

    Heft 3415  Kernlehrplan Gymnasium (G8) Chemie

    Die vom Verlag übersandten Hefte sind in die Schulbibliothek einzustellen und dort auch für die Mitwirkungsberechtigten zur Einsichtnahme bzw. zur Ausleihe verfügbar zu halten.

    Zum 31. Juli 2010 tritt der folgende Lehrplan außer Kraft:

    – Gymnasium bis Klasse 10, Fach Chemie
    RdErl. v. 8. 2. 1993 (BASS 15 – 25 Nr. 15).

     

     

    ABl. NRW. 7/08 S. 351

    Im Überblick

    Inhalt

    BASS

    • Volltextsuche
    • Inhaltsverzeichnis
    • Stichwortverzeichnis
    • Archiv

    Amtsblatt

    • Volltextsuche
    • Chronologische Übersicht

    Service

    • Abkürzungsverzeichnis
    • Adressen
    • Gültigkeitsliste
    • Personalvertretungen
    • Neue Vorschriften
    • Termine

    Hilfe

    • FAQ
    • BASS
    • Amtsblatt

    © 2026 Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen

    Impressum | Redaktion | Datenschutz