Neuer Kernlehrplan Chemie Gemäß der APO-S I von 2007 findet an den Gymnasien der Chemieunterricht in der Regel in den Klassen 7 bis 9 statt, ein Vorziehen in Klasse 6 ist möglich. Der Kernlehrplan für das Fach Chemie tritt am 1. 8. 2008 für alle Schülerinnen und Schüler in Kraft, die im Schuljahr 2008/09 im Gymnasium die Klassen 5 bis 8 besuchen bzw. die sich im verkürzten Bildungsgang befinden. Zum 1. 8. 2010 wird er für alle Klassen verbindlich. Den Schulen wird empfohlen, in der Übergangsphase auch den Chemieunterricht an den curricularen Vorgaben des Kernlehrplans auszurichten, der im Schuljahr 2008/09 in Klasse 9 des unverkürzten Bildungsgangs nach einjähriger Unterbrechung wieder einsetzt. |
Zu BASS 15 – 25
Sekundarstufe I – Gymnasium (G8)
Kernlehrplan Chemie
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 6. 5. 2008 – 523-6.08.1.13-66707
Für die Sekundarstufe I der Gymnasien wird hiermit der Kernlehrplan für das Fach Chemie gemäß § 29 SchulG (BASS 1 – 1) festgesetzt.
Er tritt mit Wirkung zum 1. August 2008 für die Klassen 5 bis 8 und für alle Klassen des verkürzten Bildungsgangs am Gymnasium in Kraft. Zum 1. 8. 2010 wird er für alle Klassen verbindlich.
Die Veröffentlichung des Kernlehrplans erfolgt in der Schriftenreihe „Schule in NRW“.
Heft 3415 Kernlehrplan Gymnasium (G8) Chemie
Die vom Verlag übersandten Hefte sind in die Schulbibliothek einzustellen und dort auch für die Mitwirkungsberechtigten zur Einsichtnahme bzw. zur Ausleihe verfügbar zu halten.
Zum 31. Juli 2010 tritt der folgende Lehrplan außer Kraft:
– Gymnasium bis Klasse 10, Fach Chemie
RdErl. v. 8. 2. 1993 (BASS 15 – 25 Nr. 15).
ABl. NRW. 7/08 S. 351