Neuer Kernlehrplan Physik Gemäß der APO-S I von 2007 findet an den Gymnasien der Physikunterricht in den Klassen 5 bis 9 im Umfang von mindestens 6 Wochenstunden statt, das Fach Physik wird – wie Chemie und Biologie auch – in Klasse 9 unterrichtet. Der Kernlehrplan für das Fach Physik tritt am 1. 8. 2008 für alle Schülerinnen und Schüler im verkürzten Bildungsgang in Kraft (ggf. unter Berücksichtigung von Anpassungen). Zum 1. 8. 2010 wird er für alle Klassen verbindlich. Den Schulen wird empfohlen, auch den Physikunterricht der Schülerinnen und Schüler, die am 1. 8. 2008 in die Klasse 9 eintreten, an den curricularen Vorgaben des Kernlehrplans auszurichten. |
Zu BASS 15 – 25
Sekundarstufe I – Gymnasium (G8)
Kernlehrplan Physik
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 20. 5. 2008 – 523-6.08.01.13-66709
Für die Sekundarstufe I der Gymnasien wird hiermit der Kernlehrplan für das Fach Physik gemäß § 29 SchulG (BASS 1 – 1) festgesetzt.
Er tritt mit Wirkung zum 1. August 2008 für die Klassen 5 bis 8 und für alle Klassen des verkürzten Bildungsgangs am Gymnasium in Kraft. Zum 1. 8. 2010 wird er für alle Klassen verbindlich.
Die Veröffentlichung des Kernlehrplans erfolgt in der Schriftenreihe „Schule in NRW“.
Heft 3411 Kernlehrplan Gymnasium (G8) Physik
Die vom Verlag übersandten Hefte sind in die Schulbibliothek einzustellen und dort auch für die Mitwirkungsberechtigten zur Einsichtnahme bzw. zur Ausleihe verfügbar zu halten.
Zum 31. Juli 2010 tritt der folgende Lehrplan außer Kraft:
– Gymnasium bis Klasse 10, Fach Physik
RdErl. v. 8. 2. 1993 (BASS 15 – 25 Nr. 11).
ABl. NRW. 7/08 S. 352